Am 13. Februar 2003 hat es eine “Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission über Maßnahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Brustimplantaten” gegeben. Diese Entschließung hat wiederum die Mitgliedstaaten – und also auch Deutschland – zu konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz von Frauen und Patientinnen, die sich Silikonimplantate in die Brust einsetzen lassen, aufgerufen.
Das EU-Parlament fordert mit seiner Entschließung die Annahme und Umsetzung kritischer spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Aufklärung der Patientinnen, der Herkunftssicherung und der Überwachung, Qualitätskontrolle und -sicherung sowie grundlegende Forschungsarbeiten über silikonhaltige Brustimplantate und ihre Bestandteile sowie über ihre klinische Bewertung nach dem Inverkehrbringen, insbesondere hinsichtlich:
- der Lebensdauer der Implantate,
- eines besseren Schutzes der Gesundheit der Implantatempfängerinnen,
- der umfassenden Bewertung der gesundheitlichen Folgen und Risiken.
Das EU-Parlament empfiehlt ferner, Implantationen bei Frauen unter 18 Jahren nur aus medizinischen Gründen [Anmerkung BCAG: gemeint ist hier hoffentlich nur Brustkrebs] zu erlauben. Außerdem strebt es eine garantierte Kontrolle des Inverkehrbringens von Brustimplantaten an, um falsche und irreführende Informationen zu verhindern. Es betont, dass ein Konsens über effiziente Überwachungssysteme und deren Förderung und Unterstützung herbeigeführt werden muss, um unerwünschte Nebenwirkungen und Langzeitwirkungen erfassen zu können. Schließlich begrüßt es, dass die Kommission in ihrer Mitteilung praktisch alle Vorschläge des Parlaments übernommen hat, insbesondere in Bezug auf die Werbung, die Aufklärung der Patientinnen, möglichst umfassende Garantien für die Qualität der Implantate und die Führung nationaler Register.
Die EU-Entschließung im Original lesen:
Bulletin EU 1/2-2003:
http://europa.eu/bulletin/de/200301/p103121.htm

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