Der 2. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes wurde am 10. Januar 2007 veröffentlicht.
“Es ist gegenwärtig noch nicht abzusehen, inwieweit bei einer späteren medizinischen Anwendung humaner Stammzellen auf die Verwendung von embryonalen Stammzellen verzichtet werden kann.”
Quelle:

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