Der gestiegenen Verantwortung der Patientenvertretung muss Rechnung getragen werden, so meldet sich der Deutsche Behindertenrat mit einer Pressemeldung vom 17. Juli 2008 aus Berlin und legt dabei auch ein Papier für eine bessere Patientenbeteiligung in Deutschland vor:
Text der Pressemeldung des Deutschen Behindertenrates:
In einer gemeinsamen Erklärung fordern die maßgeblichen deutschen Patientenorganisationen die Ausweitung ihrer Beteiligungsrechte im deutschen Gesundheitswesen.
Anlass ist die Neukonstitution des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen am 17. Juli 2008. “Um die Interessen der Patientinnen und Patienten effektiver zu vertreten, brauchen wir als nächsten Schritt der Patientenbeteiligung ein Stimmrecht in Verfahrensfragen” , erklären die im Bundesausschuss beteiligten Organisationen. Dazu gehören der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv ), die Organisationen des Deutschen Behindertenrates, die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen sowie die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Ein Stimmrecht in Verfahrensfragen beträfe die Geschäfts-, Verfahrens- und Tagesordnung, das Protokoll sowie die Themensetzung. Die Ausweitung der Befugnisse sei erforderlich, um der gestiegenen Verantwortung der Patientenorganisationen gerecht werden zu können. Diese würden in der Öffentlichkeit immer mehr als Teil der Gemeinsamen Selbstverwaltung wahrgenommen.
“Wenn wir für Entscheidungen stärker in Haftung genommen werden, müssen wir auch größeren Einfluss auf den Prozess der Beratungen haben” , so die Organisationen. Bei der Forderung nach einer Ausweitung der Mitbestimmung geht es ausdrücklich nicht um eine Mitentscheidung in den konkreten Sachfragen.
Wille des Gesetzgebers vollständig umsetzen
Über den Bundesausschuss hinaus fordern die Patientenorganisationen eine Einbindung in alle wichtigen Entscheidungsgremien. So existieren neben dem Bundesausschuss weitere relevante Handlungsfelder der Gemeinsamen Selbstverwaltung, die bislang ohne Beteiligung der Betroffenen geregelt werden.
Dazu gehören die neuen Versorgungsverträge, Vereinbarungen über Vergütung und Qualitätssicherung sowie die Krankenhausplanung auf Landesebene. “Der Gesetzgeber hat 2004 beschlossen, dass Patientenvertreter/innen in allen Angelegenheiten mitberaten sollen, die die Versorgung betreffen. Diese Vorgabe ist noch nicht vollständig umgesetzt” , so die Patientenverbände. Die Beteiligung von Patientenvertreter/innen im Bundesausschuss habe nicht nur den Betroffenen genutzt, sondern auch dem System der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt.
Ende der Pressemeldung des Deutschen Behindertenrates, der zusätzlich folgendes Positionspaper zum Download bereithält:
Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung im deutschen Gesundheitswesen

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