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	<title>ethik &#187; Europa</title>
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	<description>medizinethik, medizingeschichte, normsetzungen &#38; mehr ...</description>
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		<title>Patientinnenvertretung &amp; Patientinnenbeteiligung (Partizipation)</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Dec 2006 13:37:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Druck &#124; Download PDF Die Gesundheitsminister des Europarates forderten 1996 in Warschau: „Patientenvertreter müssen als gleichberechtigte Partner ein kollektives und paritätisches Mitbestimmungsrecht im Sinne eines trilateralen Sozialpaktes erhalten.&#8221; Im Dezember 2003 trat in Deutschland die Patientenbeteiligungsverordnung, die die Mitberatungs- und Antragsrechte der PatientInnenvertretungen im Gemeinsamen Bundesausschuss regelt, in Kraft. Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:right; margin: 0px 0px 0px 0px;" ><a href="http://www.bcaction.de/ethics/patientinnenvertretung/?pfstyle=wp" style="text-decoration: none; outline: none; color: #197ca6;"><img class="printfriendly" src="http://www.bcaction.de/images/pdf.gif" /><span class="printfriendly" style="font-size:12px; margin-left:3px;  color: #197ca6;">Druck | Download PDF</span></a></div><div>
<p>Die Gesundheitsminister des Europarates forderten 1996 in Warschau: „Patientenvertreter           müssen als gleichberechtigte Partner ein kollektives und paritätisches           Mitbestimmungsrecht im Sinne eines trilateralen Sozialpaktes erhalten.&#8221; Im           Dezember 2003 trat in Deutschland die <span><span style="color: #626262;"><img src="../../images/rechtshellbau.jpg" alt="" width="9" height="9" /></span></span> <a href="http://www.g-ba.de/downloads/17-98-2222/2003-12-23-PatbeteiligungsV.pdf" target="_blank">Patientenbeteiligungsverordnung</a>,           die die Mitberatungs- und Antragsrechte der PatientInnenvertretungen           im Gemeinsamen Bundesausschuss regelt, in Kraft. Das Sozialgesetzbuch           der Bundesrepublik Deutschland hat mit dem<span><span style="color: #626262;"> </span></span><a href="http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0514006" target="_blank">§ 140f           SGB V </a> in der Fassung vom 21. Juli 2004 die Beteiligung von Interessenvertretungen           der Patientinnen und Patienten ebenfalls gesetzlich geregelt.</p>
<p>PatientInnenorganisationen haben damit im Gesundheitswesen nicht nur neue Rechte, die gut strukturierte und legitmierte, unabhängige PatientInnenorganisationen in der Wahrnehmung von PatientInneninteressen erfordern, sondern sie sind damit in Bezug auf die Entscheidungen, die die medizinische Versorgung von PatientInnen direkt betreffen, mit in die Pflicht genommen.</p>
<p>PatientInnenvertreter haben in den Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene kein Stimmrecht. PatientInnenvertreterInnen auf Bundesebene sind nicht transparent. Es gibt aber bihser offiziell weder eine Transparenz darüber, wer genau die <a href="http://www.g-ba.de/institution/sys/faq/55/" target="_blank">PatientInnenvertretung im G-BA</a> wahrnimmt, noch welche konkreten Interessen diese PatientenvertreterInnen einbringen. Das ist einerseits unverständlich und andererseits verbesserungsfähig. Anders sieht die Situation auf Landesebene aus. Dort werden Patientenvertreter auch in öffentlich zugänglichen Listen aufgeführt.</p>
<p>Für Verbraucherinnen und Bürgerinnen,           die dieses Gesundheitssystem über die Kassen, Medizin und Gesundheitspolitik           mit Steuern, Versicherungen und Zuzahlungen finanzieren, ist eine Weiterentwicklung           der PatientInnenbeteiligung also notwendig, um langfristig eine echte           (demokratische und transparente) „Beteiligung“im Sinne           der Verordnung zu erreichen.</p>
<p>Die direkte Beteiligung von PatientInnenvertreterinnen durch weitere strukturell   geregelte Mitbestimmungsmöglichkeiten an allen gesundheitspolitisch relevanten   Entscheidungen im Kontext von Forschung, Prävention, Früherkennung,   Diagnostik und Behandlung von Brusterkrankungen ist darüber hinaus auch   in der Politik und bei Kostenträgern und Leistungsanbietern in der stationären   und ambulanten Versorgung direkt notwendig .</p>
<p>Die direkte Beteiligung von PatientInnenvertreterinnen in Studien- und Ethikkommissionen,   die über Zielsetzung und Durchführung klinischer Studien (beispielsweise   für neue Krebsmedikamente, Operationstechniken und Therapieverfahren)   entscheiden, ist ebenfalls sehr defizitär in Deutschland.</p>
<p>Die Interessenvertretung von Frauen mit Brustkrebs wäre auch direkt bei   Versorgungsämtern im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung, bei Krankenkassen   im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung und bei Leistungsanbietern   der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung im Zusammenhang   mit „bedarfsgerechten“medizinischen Leistungen erforderlich.</p>
<p>Ebenso ist es notwendig und sinnvoll, Industriekonzerne und Hersteller, die   z.B. Hilfsmittel, Medizingeräte oder Medikamente für Frauen mit Brustkrebs   entwickeln und vermarkten, über die genauen Interessen von Patientinnen   umfassend zu informieren. Besonderes Augenmerk und schwierige Aufgabe im Interesse   von Patientinnen wird hier zum Beispiel der Verbraucherinnenschutz für   eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung sein, um übermäßige   Profitinteressen an lebensbedrohlich an Brustkrebs erkrankten Frauen durch überhöhte   Medikamentenpreise zu bekämpfen.</p>
<p>Für die Umsetzung dieser wichtigen Forderungen im Zusammenhang mit einer   umfassenden Interessenvertretung und Mitbestimmung im Gesundheitswesen bräuchten   Frauen mit Brustkrebs eine starke und legitimierte, unabhängige und qualifizierte   Patientinnenvertretung.</p>
<p>(Überarbeitung folgt, Stand 2007)</p></div>
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