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PatientInnenrechtegesetz (PatientInnenschutzgesetz)

In Deutschland gibt es kein Patientenrechtegesetz.

„Deutschland gehört in die Gruppe derjenigen Länder, in denen die Patientenrechte zersplittert auf verschiedene Gesetze und deren Interpretation durch Rechtsprechung und Literatur verteilt sind: Haftungsrecht, ärztliches Berufsrecht, Sicherheitsrecht (z. B. Arzneimittelrecht) und Krankenversicherungsrecht. Patientenrechte sind bisher das Ergebnis der Interpretation vorhandener allgemeiner Rechtsnormen durch die Rechtspraxis (insbesondere Gerichte) und die Rechtswissenschaft.“

In der nachfolgenden Auflistung kann man ersehen, wann andere Länder Ihr Patientenschutzgesetz erlassen haben:

Finnland, 1992: Lag om patientens ställning och rättigheter

Niederlande, 1994: Dutch Medical Treatment Act

Australien, 1994: Medical Treatment Act

Israel, 1996: Patient´s Rights Act

Litauen, 1996: Law on the Rights of Patients and Damage Done to Patients

Island, 1997: Lög um réttindi sjúklinga

Ungarn, 1997: Rights and Obligations of Patients (According to Act CLIV of 1997 on Health)

Lettland, 1997: The law of the Medicine

Griechenland, 1997:  Law 2519/21-8-97

Dänemark, 1998:  Lov om patienters retsstilling, LOV nr 482 af 01/07/1998

Norwegen, 1999:  Pasientrettighetsloven

Georgien, 2000:  The Law of Georgia on the right of patients

England, 2001, aktualisiert 2011: Health and Social Care Bill

Schweiz, 2002:  Patientenrechtverordnung, Patientenrechtsgesetz ist in Vorbereitung

Frankreich, 2002, konsolodiert 2011:  LOI n° 2002-303 du 4 mars 2002 relative aux droits des malades et à la qualité du système de santé

Belgien, 2002:  Act on Patients’ Rights

Estland, 2002 Entwurf: Draft of the Act on Patients’ Rights / Patsiendiseadus

Schweiz, 2003:  Charta, Patientenrechtverordnung 1991, Patientenrechtsgesetz in Vorbereitung

Rumänien, 2003:  Law of Patients’ Rights (law 46)

Zypern, 2005:  Law 1/2005: Patient Rights Law (word.doc)

Und Deutschland?
Die Notgemeinschaft der Medizingeschädigten wandte sich bereits 1998 mit einer Petition zur Etablierung eines Patientenschutzgesetzes an den Deutschen Bundestag. Eckpunkte für ein Patientenschutzgesetz stellen auch Christoph Kranich (Verbraucherzentrale Hamburg) und der Rechtsanwalt Marcus Lindemann vor. Die vorliegende sog. Patientencharta (“Patientenrechte in Deutschland, pdf”) hat keinen verbindlichen Charakter.

Die Arbeit „Ansätze für eine Stärkung der Patientenrechte im deutschen Recht –Bestandsaufnahme und Handlungsperspektiven“, erstellt im Auftrag der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages durch Prof. Dr. Gerfried Fischer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht u.a., hat mit Stand März 2002 keine Empfehlung für die Notwendigkeit eines solchen Patientenschutzgesetzes, wie es in zahlreichen anderen Ländern längst üblich ist, abgegeben.

Ein eigenes Gesetzeswerk Patientenrecht ist hilfreich, um Patientenrechte transparent zusammenzufassen. Wichtiger noch bleiben aber juristische Inhalte, die PatientInnen absichern, damit etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler  juristisch im Interesse von Patientinnen und Patienten verfolgt werden können. Seit dem 16.01.2012 liegt ein gemeinsamer Referentenwurf  für ein Patientenrechtegesetz (pdf) aus dem Bundesjustizministerium und dem Bundesgesundheitsministerium vor. Weitere aktuelle Informationen werden in dem Grundlagenpapier Patientenrechte in Deutschland (pdf) von den beiden Ministerien zusammengefasst. Der neue Entwurf wurde allerdings bereits als “Trostpflaster” bezeichnet und die Beweislastumkehr, die nur bei schweren Behandlungsfehlern die Last der Beweisführung bei ÄrztInnen verortet, wurde als unzureichend eingestuft. [1]

Die Patientencharta hat die juristische Lage von PatientInnen bei Medizinschäden nicht verbessert. Auch die Patientenbeauftragten bei Bund und Ländern können die individuellen Rechte der einzelnen Patientin nicht juristisch stärken. Rechte für einzelne PatientInnen lassen sich nur aus einem Gesetz ableiten.

In der Vergangenheit wurde im Zusammenhang mit Patientenrechten verwiesen auf das „Richterrecht“ und die Arbeit der „Schiedsstellen“, die bei medizinjuristischen Problemen jedoch tendenziell eher dazu neigten, Interessen von ÄrztInnen zuerst zu sehen. Aus der Erfahrung von Frauen mit Brustkrebs wissen wir, dass es einen sehr langen Atem braucht, um juristische Ansprüche durchzusetzen, wenn im Zusammenhang mit Brustkrebs etwas schiefgegangen ist. Die Liste der möglichen Probleme in der Vergangenheit war lang.

  • Vom Essener “Brustkrebs-Skandal” zu übersehenen Tumoren, über
  •  mangelnde Aufklärung beim Vorliegen von Brustkrebsvorstufen und
  • sehr problematische Fälle beim Einsatz von Silikon in die Brust bei gesunden Frauen
  • bis über Probleme bei der Therapie in den unterschiedlichen Stadien der Erkrankung

sind unzählige Erfahrungsberichte in den vergangenen Jahren bis zu uns durchgedrungen. Sicher hat auch die Ermangelung einer hoch spezialisierten Brustkrebsmedizin und das Fehlen eines qualitätsgesicherten Programms zur Früherkennung von Brustkrebs bis in die jüngere Vergangenheit Medizinschäden und juristische Probleme begünstigt. Doch die heutige Form der Ökonomisierung und Marktorientierung der Brustkrebsmedizin birgt bei der jetzt stärker zentralisierten Versorgung bereits neue Probleme.

So kann es nicht bleiben. Ein PatientInnenrechtegesetz muss die Situation von PatientInnen in Deutschland wirksam verbessern, damit sie dann Recht bekommen, wenn sie im Recht sind. Initiativen und Petitionen an den Deutschen Bundestag, z.B. durch die “Bundesarbeitsgemeinschaft der Medizingeschädigten”, haben bisher allerdings wenig bewegt, obwohl der Petitionsausschuss sich einig war, dass ein solches PatientInnenschutzgesetz geschaffen werden soll (siehe z.B. Berichterstattung:
http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012072a.html und
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0030003.html)

Bei Positionen, die zum Patientenrechtegesetz eingenommen werden, ob nun aus Politik, Wirtschaft, Medizin oder Medien, überall  stehen Interessen im Hintergrund. Nur jeder, der selbst Patient ist, möchte sich im Falle eines Falles auf die notwendige gesetzliche Rechtsstellung verlassen.

Quellenangabe

1. Kritik an geplantem Patientenrechte-Gesetz: Opposition stichelt gegen “Trostpflaster” für Patienten, Thomas Öchsner, Süddeutsche Zeitung, 16.01.2012

erstellt 27.12.2007, Aktualisierung: 21.01.2012

 

Rubrik basics, juristisches

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