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“Ärzte – Im Einsatz verschollen” (MIA Doctors)

von Jeanne Sather, aus dem Amerikanischen übersetzt von Beate Schmidt
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Ich nenne sie “im Einsatz verschollene Ärzte ["Missing in Action", 1.] – Ärzte, die im Einsatz verloren gehen, während ihre Patienten sterben.

KrebspatientInnen erwarten von ihrem Arzt, der sie über die ganze Zeit der Erkrankung behandelt hat, nicht, dass er sich umdreht und weggeht, sobald sie unheilbar krank sind. Aber das ist es, was öfter passiert als umgekehrt. Der Arzt wird sie bei einem Hospiz zur Palliativversorgung los oder schickt sie zum Sterben nach Hause, und fertig: Diese sterbenden PatientInnen hören oder sehen ihren Arzt nie wieder. Während ihres letzten Termins sagen Onkologen oft nicht einmal auf Wiedersehen oder geben zu, dass sie die PatientInnen nicht wiedersehen werden.

Als meine Freundin Surain af Sandeberg im Frühjahr 2002 [2] an Krebs starb, erzählte mir ihr Ehemann Robert, wie betrübt er war, dass sie von Surains Ärztin seit ihrem letzten Termin nichts gehört hatten.

Surain hatte metastasierten Brustkrebs. Ende 2001 entdeckte ihre Ärztin, dass sich der Krebs in ihr Gehirn ausgebreitet hatte, und sie bekam eine Strahlentherapie ihres Kopfes. Dann wurde in ihrer oberen Wirbelsäule Krebs gefunden, und im Januar 2002 sagte Surains Ärztin zu ihr, dass es unwahrscheinlich sei, dass weitere Behandlung helfen würde.

Surain ging nach Haus in ihr Hausboot auf Seattles Lake Union, wo sie mit Robert seit 1994 lebte, und eine Gruppe von Freunden half Robert, während ihrer verbleibenden Lebensmonate für sie zu sorgen. Aber während dieser Zeit, und sogar zur Zeit von Surains Tod im März, hat ihre Ärztin weder sie noch ihren Ehemann ein einziges Mal kontaktiert. Sie rief niemals an; sie schickte nie ein kleines Zettelchen.

“Es ist definitiv wahr, dass [die Ärztin] vollständig verschwand, nachdem sie uns gesagt hatte, dass Surain nur noch ein oder zwei Monate zu leben hatte”, sagt Rain Robert af Sandeberg (der seitdem den Spitznamen seiner Frau dem seinen hinzugefügt hat). “Surain und ich waren davon überrascht – ich könnte auch sagen, ein bisschen bestürzt.”

“Surain mochte ihre Ärztin sehr. Sie war eine berühmte Ärztin, schien Surains Fall sogar Vorrang zu geben, und sie gab ihr schnell termine, wenn es in ihrem vollen Terminkalender möglich war.”

Ich war eine von denen die halfen, Surain am Ende ihres Lebens zu pflegen, und ich war schockiert, als Robert mir erzählte, dass Surains Ärztin “MIA” – Missing in Action – im Einsatz verschollen war. Zu der Zeit hatte ich keine Vorstellung, dass dieses bei den meisten Onkologen Standard ist. Sobald sie fühlen, dass sie für die PatientInnen medizinisch nichts mehr tun können, werden sie sie bei einem Hospiz, Sozialarbeiter oder Pastor los oder schicken sie einfach zum Sterben nach Hause.

Seitdem habe ich eine ganze Anzahl ähnlicher Geschichten gehört, und jedes Mal, wenn ich eine höre, wächst meine Empörung. Diese sterbenden PatientInnen bitten nicht um viel: einen Anruf, eine Chance, auf Wiedersehen und danke zu sagen, ein bisschen Anerkennung für die Beziehung, die sie mit ihrem Arzt hatten.

[1] Anm. d. Übers.: Im Einsatz verschollen, im Amerikanischen “MIA” = Missing In Action. MIA stammt aus der Militärsprache und bedeutet – verschollen bzw. vermisst im (Kriegs-)Einsatz
[2] Anm. d. Übers.: Surain starb am Abend des 8. März 2002

Weiterlesen:

Jeanne Sathers Beitrag vom 05.09.2006 im Original lesen …
Jeanne Sathers Blog: The Assertive Cancer Patient (Die selbstbewusste Krebspatientin)

Interview mit Jeanne Sather:
„Discovering the power of goodbye“ über einen Onkologen in Seattle, der versucht, die beschriebene Situation zu verändern. Bericht aus der Seattle Times vom 19. Mai 2005 mit Jeanne Sather im Interview. (Text nur Englisch)

Bilder von Surain

Dank geht an Jeanne Sather, Seattle, USA, für die freundliche Genehmigung zur Übersetzung und Veröffentlichung an dieser Stelle. Das © Copyright liegt bei Jeanne Sather.

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“Drittmittelrichtlinie”: Richtlinie zur Beschaffung von Mitteln durch unterstützende Organisationen

Vorbemerkung:  Wir finanzieren unser Projekt Breast Cancer Action Germany und unsere Aktivitäten privat durch Mittel der beteiligten Frauen. Wir sind ein “Low-Budget-Projekt” und verfügen nur über geringe Mittel.

Grundsätzlich halten wir für Selbsthilfe und Organisationen, die sich im Zusammenhang mit Brustkrebs sowie Krankheit und Gesundheit engagieren, die Richtlinie von Breast Cancer Action (San Francisco) für sehr maßgeblich und hilfreich:

Einleitung

Unter keinen Umständen dürfen Grundsätze oder das Programm von BCAction beeinflusst werden durch Firmen, die die Arbeit von BCAction mit Spenden unterstützen. BCAction kann nicht gekauft, nicht beeinflusst und nicht an ihrem Ziel, Brustkrebs zu bekämpfen, gehindert werden. BCAction hat sich während ihres gesamten Bestehens in erster Linie auf großzügige Privatspenden einzelner Mitglieder gestützt. Nichtsdestotrotz zwingen die realen finanziellen Umstände BCAction dazu, auch nach anderen Finanzierungsquellen wie zum Beispiel solchen von Stiftungen und Organisationen zu suchen. BCAction ist sich jedoch bewusst, dass die Wirksamkeit ihrer Arbeit
bei der Information der Öffentlichkeit,
in der Patientinnenvertretung und
in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen,
insbesondere in den Augen ihrer Mitglieder und der Menschen, für die BCAction arbeitet, von der Glaubwürdigkeit der Organisation abhängig ist. Die Quellen der Mittelbeschaffung jeder beliebigen patientinnenvertretung können ihre politische Legitimität besonders dann untergraben, wenn die Unterstützung durch Organisationen die Möglichkeit, Schlussfolgerung oder die Empfindung eines Interessenkonflikt beinhalten kann. Die Verbandspolitik von BCAction zielt darauf, das Bedürfnis nach Sicherstellung der langfristigen finanziellen Gesundheit der Organisation und ihrer Langlebigkeit in Einklang zu bringen mit dem Wunsch, potentiell existierende oder bestehende Interessenkonflikte, die aus korporativen Spenden resultieren, zu vermeiden.

Grundsätze

Die folgenden Grundsätze entsprechen BCActions Strategie der Mitteleinwerbung:

1. Unparteiische, unabhängige („unverzerrte“) Informationen über die Diagnostik und Therapie von Brustkrebs setzen notwendig voraus, dass BCAction von jeglichem Anzeichen eines Interessenkonfliktes frei ist. Deshalb akzeptiert BCAction keine finanzielle Unterstützung von solchen Organisationen, deren Produkte oder Dienstleistungen Brustkrebsdiagnostik oder die Behandlung von Brustkrebs betreffen.

2. BCAction unterstützt jene Forderungen des öffentlichen Gesundheitswesens entsprechend dem Vorsorgeprinzip, welche bereits Anzeichen für Krebs und Brustkrebs erregende Umweltkarzinogene wahrnimmt, anstatt auf absolute Beweise für ihre Ursächlichkeit und Schädlichkeit zu warten.
In der Konsequenz daraus wird BCAction nicht wissentlich Mittel von solchen Organisationen annehmen, deren Produkte oder Herstellungsverfahren direkt umweltgefährdend sind und/oder Berufskrankheiten hervorrufen oder ein Ansteigen von Krebserkrankungen verursachen, noch nimmt BCAction wissentlich Spenden von Organisationen an, die klima- oder umweltschädigend arbeiten oder Umwelt- und Klimaschäden oder Berufskrankheiten verursachen. Außerdem nimmt BCAction keine Spenden von Organisationen an, die ökologische oder berufsbezogene Vorschriften, die dem Schutze der öffentlichen Gesundheitspflege dienen, verwässern oder unterlaufen, und damit zu einem Ansteigen der Krebsinzidenz führen können.

Inakzeptable unterstützende Organisationen

Basierend auf diesen Leitprinzipien entsprechend ihrer Zielsetzung und Handlungsgrundsätze wird BCAction wissentlich keinen Zufluss von Mitteln über Organisationen folgender Kategorien akzeptieren. (Die folgende Liste ist nicht notwendig vollständig):

1. Pharmazeutische Unternehmen
2. Chemische Fabriken
3. Öl-Konzerne
4. Tabakwaren-Hersteller
5. Krankenversicherungen
6. Krebsbehandlungseinrichtungen

Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass BCAction unabhängig von äußeren Einflüssen ihren Aufgaben nachgehen kann und damit mögliche oder tatsächliche Interessenkonflikte vermeidet. Obschon wir die Auswirkungen der Globalisierung und die Strukturen multinationaler Konzerne verstehen, soll diese Richtlinie BCAction nicht zur eingehenden Überprüfung jeder Organisation zum Aufspüren von deren Einkommensquellen veranlassen. BCAction ist sich sehr bewusst, dass sich die Arbeitsfelder vieler Organisationen schnell ändern und dass BCAction neue Informationen über korporative Spender und die Auswirkungen solcher Information im Sinne dieser Richtlinie regelmäßig auswerten müsste. Wir bestärken unsere Mitglieder und andere zum Austausch von Informationen über Aktivitäten, von denen sie glauben, dass sie im Zusammenhang mit dieser Richtlinie wichtig sind. Mögliche Spenden von Organisationen, die problematisch sein könnten, die aber in dieser Richtlinie nicht ausdrücklich genannt sind, werden durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied von BCAction – und wenn notwendig vom Gesamtvorstand – bewertet. Wenn Fragen auftauchen, kann zusätzlich ein Ausschuss aus Mitgliedern, Vorstand und neutralen Beteiligten gebildet werden, um Verbesserungen dieser Richtlinie zu empfehlen. Diese Richtlinie zur Beschaffung von Mitteln durch unterstützende Organisationen dient dem verantwortlichen Vorstand und den Vorstandsmitgliedern bei den Aktivitäten zur Mittelbeschaffung als Leitlinie. BCAction wird den Fokus der Bemühungen um die Beschaffung von Mitteln weiterhin auf Privatspenden legen, entweder durch direkte Spenden oder durch Spendenkampagnen. Diese Richtlinie soll nicht als Verbot für BCAction aufgefasst werden, Sammelspenden von Organisationen anzunehmen, die durch persönliche Spenden einzelner Angestellter von ihnen oder durch Spenden der Organisation zum Gedächtnis von jemanden auf Bitte einer Erblasserin oder eines Erblassers oder ihrer bzw. seiner Familie gemacht werden. Spenden dieser Art werden zweckgebunden für BCActions Arbeit im Umweltschutz oder für laufende Aktivitäten der Organisation für das Vorsorgeprinzip (Prävention) verwendet.

Angenommen vom Breast Cancer Action Vorstand im August 1998 und verbessert im April 2000

Weiterlesen:

Drittmittelrichtlinie (Breast Cancer Action San Francisco, amerikan. Original)

Drittmittelrichtlinie (Breast Cancer Action Montreal, kanadische Version)

Rubrik basics, frauen & gesellschaft

Stichwort


Einleitung zum Sponsoring: Finanzierung der Arbeit in der Patientinnen-Initiative

Direkt zum Download unserer Richtlinie  >> Text als pdf

Lesetipp: Unsere Online-Broschüre zum Thema Fundraising & Ethik: Ein anderes Rezept von Anne Rochon Ford (pdf)

Die Beschaffung von finanziellen Mitteln für Selbsthilfeprojekte ist nicht einfach. Fast alle Selbsthilfeorganisationen im Kontext Krebs und Brustkrebs in Deutschland werden (seltener) in geringerem oder auch (häufiger) in größerem Umfang mit Geldern aus der Pharmaindustrie finanziert. In der Regel sind weder die Bereitstellung noch die Verwendung der Mittel transparent. Die Selbsthilfegruppen selbst verschleiern die Herkunft ihrer Gelder. Die Frage nach den Geldgebern in der Selbsthilfe ist unbequem, aber sie berührt wichtige ethische Grundsatzfragen, die den Charakter und Inhalte des Selbsthilfeengagements direkt betreffen.

Wir sehen, dass gerade dieses schwierige Thema zunehmend polarisiert und eine neue Standortbestimmung in der Selbsthilfe erforderlich macht. Die Organisationen der Selbsthilfe schlagen unterschiedliche Wege ein:

  • z.B. durch industrienahe Positionierung mit massivem Industriesponsoring,
  • gemäßigte Wege, die die Einwerbung von solchen Mitteln im Interessenkonflikt unter bestimmten Bedingungen zulassen und
  • es gibt wenige Gruppen, die Mittel vor einem zumindest ethisch fragwürdigem Hintergrund bzw. vor dem Hintergrund von Interessenkonflikten prinzipiell ablehnen. Genau dafür haben wir uns entschieden. Alle bisher gemachten Erfahrungen gerade auch der jüngeren Zeit in diesem Bereich können uns darin nur bestärken und Erfahrungen mit der Wirkung und dem Einsatz von Geld und Interessenkonflikten in der Selbsthilfe haben uns zu dieser Entscheidung veranlasst.

Wir möchten bewusst nicht mitschwimmen in einem Strudel des “pink Business”, einer Welle von Aktivismus “im Namen der betroffenen Frauen”, die mittlerweile die Welt umspannt, dabei längst deren Anliegen weitgehend aus dem Auge verloren hat und zu einer großen Maschinerie der Profitgenerierung mutiert ist. Ein vielleicht noch schwerer wiegendes Grundproblem im Zusammenhang mit der Beschaffung von Mitteln im Interessenkonflikt ist aber der sich zwangsläufig durch die entstehenden Verbindungen verändernde Fokus der Inhalte.

Vorbildlich finden wir die “Richtlinie zur Beschaffung von Mitteln von BCAction” aus San Francisco. BCAction verzichtet auch auf Spenden von chemischen Fabriken, Öl-Konzernen, Tabakwaren-Herstellern, Krankenversicherungen und Krebsbehandlungseinrichtungen, weil ein Interessenkonflikt vorliegt und damit die unabhängige Arbeit gefährdet ist – zumindest in puncto Glaubwürdigkeit.

Vorbildlich für uns sind neben Breast Cancer Action in den USA und Kanada grundsätzlich auch Organisationen wie der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF e.V.), das Netzwerk Frauengesundheit Berlin, Greenpeace, Buko oder Health Action International, die ebenfalls auf die Einwerbung von Mitteln vor dem Hintergrund eines Interessenkonfliktes grundsätzlich verzichten.

Lernen Sie die Position zur Beschaffung von Mitteln von BCAction kennen und lesen Sie die komplette Richtlinie:

Übersetzung der Drittmittelrichtlinie von BCAction:

Online-Publikationen:

  • Ein anderes Rezept von Anne Rochon Ford (pdf): Fundraising & Ethik in Frauengesundheitsorganisationen mit Prof. Dr. Margit Mayer (Vorwort Anne Rochon Ford mit einem Beitrag über Sharon Batt aus Kanada u.a.)

Rubrik basics

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Stellungnahme des Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) zur Pränataldiagnostik und zur Präimplantationsdiagnostik

16.01.2002 - Wollen wir alles machen, was wir können?

Stellungnahme des AKF zur Pränataldiagnostik und zur Präimplantationsdiagnostik

(basierend auf dem AKF-Seminar zur Fortpflanzungsmedizin Juni 2001)

Die zunehmenden Möglichkeiten der modernen Medizin, in natürliche Vorgänge einzugreifen, haben das Erleben von Schwangerschaft und Geburt drastisch verändert. Schwangerschaften lassen sich technisch ermöglichen, entstehendes und wachsendes menschliches Leben kann in allen Phasen beobachtet, getestet und verworfen werden. Pränatal- und  Präimplantationsdiagnostik nähren die irrige Vorstellung, dass gesunde Kinder “machbar” seien. Dabei ist nur  ein Bruchteil (nämlich ca. zehn Prozent) der angeborenen Behinderungen genetisch bedingt.
Der AKF sieht die Gefahr, dass Grundwerte ethischer Verantwortung durch die Angebote der vorgeburtlichen Diagnostik in den Hintergrund gedrängt werden. Er fordert alle politisch Verantwortlichen auf, gesellschaftliche Bedingungen zu schaffen, die behinderten Menschen und ihren Angehörigen ein gleichberechtigtes Leben in Würde ermöglichen, statt – indem sie auf das hinweisen, was medizintechnisch machbar ist – den Wunsch nach Menschen mit bestimmten körperlichen Merkmalen zu nähren. Frauen bzw. Paare dürfen sich nicht gezwungen fühlen, Selektion zu betreiben. Vielmehr sollte es die Aufgabe der Gesellschaft sein, für alle Menschen ökonomische und soziale Bedingungen zu schaffen, die das Leben lebenswert erscheinen lassen.

Pränataldiagnostik

Die Betreuung von Schwangeren soll dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind dienen. Doch durch die seit Jahren angewandten vorgeburtlichen Diagnosetechniken (u.a. Tripletest aus dem Blut, früher Ultraschall (Nackenfaltenmessung), Fruchtwasseruntersuchung) werden “Vorsorge” und “Früherkennung von Behinderung” vermischt. Die Untersuchungsergebnisse der Pränataldiagnostik zwingen Entscheidungen herbei und fordern auf zu handeln. Auf diese Weise wird die Schwangerschaft, die Zeit der “guten Hoffnung”, durchzogen von vielen Phasen der “bangen Erwartung”. Den Frauen wird nicht nur Verantwortung aufgelastet, sondern auch Schuld zugeschrieben. Wird  tatsächlich ein Kind mit Behinderung geboren, wird der Umgang damit zu einem individuellen Problem: “So etwas muß es doch heute nicht mehr geben!” Auch die betreuenden FrauenärztInnen und Hebammen sehen sich unter einem hohen Erwartungsdruck: “Hauptsache es ist gesund!”. Haben sie nicht auf die Möglichkeiten zur Diagnostik einer genetischen Behinderung hingewiesen bzw. Hinweise darauf übersehen, drohen ihnen juristische Konsequenzen.

Der AKF fordert eine klare Eingrenzung der Pränataldiagnostik und ein Überdenken der Schwangerschaftsvorsorge:

Hebammen und/oder FrauenärztInnen sollten Frauen bzw. Paare gleichberechtigt und in individueller Zusammenarbeit so begleiten, dass die Schwangeren in ihrer Selbstkompetenz gestärkt werden. Dabei sollte über die Möglichkeiten der PND kritisch informiert werden.
Die Pränataldiagnostik darf nicht länger ein Routine-Screening sein, dem sich die Schwangere aktiv entziehen muss. Sie sollte deutlich getrennt von der Schwangerschafts-Vorsorge angeboten werden – und zwar möglichst zeitlich, personell und räumlich getrennt.
Alle Untersuchungen, die die Frau bzw. das Paar vor die Entscheidung stellen könnten, entweder die Schwangerschaft abzubrechen oder die Geburt eines behinderten Kindes zu akzeptieren, müssen vorher in einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutert werden.
Als Hilfe für die Entscheidungsfindung nach einem auffälligen Untersuchungsergebnis sind der Frau bzw. dem Paar ausführliche Beratung und psychosoziale Betreuung anzubieten, damit eine informierte Entscheidung getroffen werden kann.
Die Richtlinien der Mutterschafts-Vorsorge müssen in enger Kooperation von beiden Berufsgruppen auf den Grundlagen der evidence-based-medicine überarbeitet werden.

Präimplantationsdiagnostik

Bei der Diskussion um die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) stoßen das individuelle Recht jeder Frau auf Selbstbestimmung und die ethischen und moralischen Grundwerte unserer Gesellschaft aufeinander. Der AKF sieht die Gefahr, dass den Frauen unter dem Begriff “Selbstbestimmung” die Verantwortung für die Gestaltung einer zukünftigen Gesellschaft – und zwar möglichst einer ohne Menschen mit angeborener Behinderung – auferlegt wird.
Der AKF lehnt die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab:
Vorgeburtliche Diagnosetechniken, die die Möglichkeit zur positiven und negativen Selektion bieten, werden dazu führen, dass “gewünschtes und lebenswertes” Leben von “unerwünschtem und behindertem” Leben getrennt wird. Die damit langfristig verbundene Gefahr der Änderung unserer Grundwerte im Sinne der Eugenik geschieht dabei nicht auf dem Weg institutioneller Richtlinien, sondern über die individuelle Entscheidung von Paaren.
Die PID setzt eine Befruchtung außerhalb des Körpers der Frau (In-vitro-Fertilisation, IVF) voraus. Diese ist mit erheblichen körperlichen und seelischen Belastungen verbunden.
Die Begrenzung der PID auf wenige Fälle von schweren Erbkrankheiten ist unrealistisch. Da sich die Erfolgsrate der IVF durch PID steigern lässt, ist anzunehmen, dass die PID auch ohne sonstige Indikation dort eingesetzt werden wird. Ebenfalls wird  die PID schon vorgeschlagen für Frauen, die mehrere Fehlgeburten hatten.
Die PID hat eine “Türöffnerfunktion” für die Forschung an Embryonen, embryonalen Stammzellen und für Eingriffe in die Keimbahn. Derartiges ist in Deutschland nur durchzuführen, wenn das Embryonenschutzgesetz gelockert wird. Die Folge wäre, dass das Tabu, menschliche Embryonen zu verbrauchen, fällt und dass sie zum Rohstoff für Forschungszwecke  würden.  Der AKF tritt stattdessen dafür ein, dass der Schwerpunkt der Stammzellforschung auf Techniken liegen muß, die von adulten Zellen ausgehen.

Bremen, Januar 2002

Weiterlesen

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) >>> http://www.akf-info.de

Rubrik forschung, frauen & gesellschaft

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Eine Gesundheitscharta für alle | People’s Health Assembly (PHA I, 2000)

... eine Gesundheitscharta für alle Menschen ...

... eine Gesundheitscharta für alle Menschen ...

Die Gesundheitscharta basiert unter anderem auf der Deklaration von Alma-Ata 1978 der WHO. Eine deutschsprachige Übersetzung der Deklaration von Alma-Ata exisistiert bezeichnender Weise zumindest online zur Zeit nicht. Inhalte der Alma-Ata Deklaration flossen ein in die Charta von Ottawa. Die hier wiedergegebene Gesundheitscharta (Poeple’s Health Assembly) wurde im Jahr 2005 durch die Cuneca Declaration (PHA II), für die es bisher ebenfalls keine deutschsprachige Übersetzung gibt, aktualisiert. 

 

Präambel

Gesundheit ist eine soziale, ökonomische und politische Aufgabe und ist vor allem ein Menschenrecht. Ungleichheit, Armut, Ausbeutung, Gewalt und Ungerechtigkeit sind Ursache von Krankheit und Tod bei all denen, die in Armut oder am Rande der Gesellschaft leben. Gesundheit für Alle bedeutet, mächtige Interessen herauszufordern, der Globalisierung entgegenzuwirken und politische wie ökonomische Prioritäten drastisch zu verschieben.

Diese Charta trägt die Handschrift derer, die bisher kaum eine oder gar keine Stimme hatten. Sie ermutigt Menschen, eigene Lösungen zu entwickeln und lokale Behörden, nationale Regierungen, internationale Organisationen und Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.

Die Vision

Gerechtigkeit, eine ökologische nachhaltige Entwicklung und Frieden stehen im Zentrum unserer Vision einer besseren Welt – einer Welt in der ein gesundes Leben für Alle eine Realität ist; einer Welt, die alles Leben in seiner Vielfalt respektiert, schätzt und feiert; einer Welt, die es ermöglicht, dass Menschen ihre Talente und Fähigkeiten frei entfalten, um sich gegenseitig zu bereichern; einer Welt, in der die Stimme der Menschen all die Entscheidungen lenkt, die unser Leben gestalten. Es gibt mehr als genug Ressourcen, um diese Vision zu erreichen.Im Dezember 2000 trafen sich 1600 Menschen in Bangladesh zur Weltgesundheitsversammlung von unten, um Wege zu einer besseren Gesundheit zu debattieren. Die VertreterInnen von Gesundheitsinitiativen und Basisgruppen aus 93 Ländern tauschten Informationen aus und vereinbarten eine engere Zusammenarbeit. Als Basis soll die hier wiedergegebene Gesundheitscharta der Menschen dienen, die auf dem Treffen einstimmig verabschiedet wurde.

Die Gesundheitskrise

»Krankheit und Tod machen uns jeden Tag zornig. Nicht, weil es Menschen gibt, die krank werden oder weil es Menschen gibt, die sterben. Wir sind zornig, weil viele Krankheiten und Tode ihre Ursache in der Wirtschafts- und Sozialpolitik haben, die uns aufgedrängt wird.« (Eine Stimme aus Zentralamerika)

In vergangenen Jahrzehnten hat der weltweite ökonomische Wandel die Gesundheit von Menschen und ihren Zugang zu medizinischer Versorgung oder anderen Sozialleistungen tiefgreifend verändert. Trotz nie da gewesenen Reichtums in der Welt nehmen Armut und Hunger zu. Die Kluft zwischen armen und reichen Nationen ist größer geworden, genauso wie die Ungleichheit innerhalb der Länder, zwischen sozialen Schichten, zwischen Männern und Frauen und zwischen Jung und Alt. Ein großer Teil der Weltbevölkerung hat immer noch keinen Zugang zu Nahrung, Bildung, sauberem Trinkwasser, sanitären Einrichtungen, Obdach, Land und seinen Bodenschätzen, Arbeit und Gesundheitseinrichtungen. Diskriminierung herrscht weiterhin vor. All das wirkt sich sowohl auf das Auftreten von Krankheiten als auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung aus. Die natürlichen Ressourcen unseres Planeten werden in alarmierendem Ausmaß ausgebeutet. Die daraus resultierende Zerstörung der Umwelt bedroht die Gesundheit aller, besonders die Gesundheit der Armen. Neue Konflikte sind aufgeflammt, während Massenvernichtungswaffen weiterhin die Menschheit bedrohen.

Die Ressourcen dieser Welt konzentrieren sich zunehmend in den Händen einiger weniger, die danach streben, ihre privaten Profite zu maximieren. Neoliberale Politik und Wirtschaftspolitik werden von einer kleinen Gruppe mächtiger Regierungen sowie von internationalen Institutionen wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der Welthandelsorganisation gemacht. Diese Politik hatte – zusammen mit den unkontrollierten Aktivitäten transnationaler Konzerne – schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben und das Auskommen, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen sowohl im Norden als auch im Süden. Die öffentlichen Einrichtungen erfüllen nicht die Bedürfnisse der Menschen – nicht zuletzt, weil sie in Folge von Kürzungen des staatlichen Sozialbudgets verkommen sind. Gesundheitsdienste sind schwerer zugänglich geworden, ungleichmäßiger verteilt und unzulänglicher. Privatisierungstendenzen drohen den Zugang zur Gesundheitsversorgung noch mehr zu untergraben.

Sie weichen das elementare Gleichheitsprinzip auf. Die Tatsache, dass vermeidbare Krankheiten immer noch auftreten, dass Krankheiten wie Tuberkulose und Malaria wieder vermehrt vorkommen und dass neue Seuchen wie HIV / Aids auftauchen und sich ausbreiten zeigt überdeutlich, dass die Prinzipien von Gleichheit und Gerechtigkeit in unserer Welt nicht ernst genug genommen werden.

Grundsätze der Gesundheitscharta der Völker

  • Die Verwirklichung des höchstmöglichen Maßes an Gesundheit und Wohlbefinden ist ein fundamentales Menschenrecht, ungeachtet der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechtes, des Alters, der persönlichen Fähigkeiten, der sexuellen Orientierung oder Klassenzugehörigkeit eines Menschen.
  • Die Grundsätze einer universellen, umfassenden Basisgesundheitsversorgung (Primary Health Care), wie sie in der Erklärung von Alma Ata 1978 vorgezeichnet wurde, sollte die Basis für die Gestaltung von Gesundheitspolitik sein. Mehr denn je ist heute ein gerechter, partizipatorischer und sektorübergreifender Ansatz für Gesundheit und die Gesundheitsversorgung erforderlich.
  • Regierungen haben eine grundlegende Pflicht, den allgemeinen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung, zu Bildung und anderen sozialen Diensten sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden und nicht von ihren finanziellen Möglichkeiten abhängen dürfen.
  • Die Beteiligung der Bevölkerung und ihrer Organisationen an der Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung in allen Feldern und Programmen der Gesundheits- und Sozialpolitik ist unverzichtbar.
  • Gesundheit wird in erster Linie durch politische, ökonomische, soziale Faktoren und die unmittelbare Lebensumwelt bestimmt. Sie sollte – neben Gerechtigkeit und nachhaltiger Entwicklung – höchste Priorität in der lokalen, nationalen und internationalen Politik haben.

Ein Aufruf zum Handeln

Um der globalen Gesundheitskrise zu begegnen, müssen wir auf allen Ebenen ansetzen – individuell, in der Gemeinschaft, national, regional und global und in allen Bereichen. Die im folgenden aufgelisteten Forderungen stellen eine Grundlage für Aktionen dar.

Gesundheit als Menschenrecht
Der Gesundheitszustand einer Gesellschaft ist Spiegelbild ihres Bemühens um Gleichheit und Gerechtigkeit. Gesundheit und Menschenrechte sollten über ökonomische und politische Belange gestellt werden. Diese Charta ruft Menschen in der ganzen Welt dazu auf:

  • alle Bemühungen zu unterstützen, das Recht auf  Gesundheit fest zu verankern.
  • Regierungen und internationale Organisationen in die Pflicht zu nehmen, dass sie politische Programme und Praxis im Hinblick auf das Recht auf Gesundheit neu formulieren, ausführen und durchsetzen.
  • auf breiter Basis Massenbewegungen aufzubauen und so Druck auf Regierungen auszuüben, damit sie Gesundheit und Menschenrechte in nationalen Verfassungen und der Gesetzgebung verankern.
  • gegen die Ausbeutung menschlicher Gesundheitsbedürfnisse zum Zwecke der Gewinnerzielung kämpfen.
  • Gesundheitsdeterminanten im weitesten Sinn in Angriff nehmen

Ökonomische Herausforderungen

Die Wirtschaft hat maßgeblichen Einfluss auf die menschliche Gesundheit. Eine Wirtschaftspolitik, die Gerechtigkeit, Gesundheit und sozialem Wohlbefinden den Vorrang gibt, kann nicht nur die Gesundheit von Menschen, sondern auch ihre wirtschaftliche Situation verbessern.
Politische Programme, Finanz-, Agrar- und Industriepolitik, die hauptsächlich den Bedürfnissen des Kapitals dienen und durch nationale Regierungen und internationale Organisationen umgesetzt werden, entfremden Menschen von ihrem Leben und ihrer Lebensgrundlage. Der Prozess wirtschaftlicher Globalisierung und Liberalisierung hat die Ungleichheit zwischen und innerhalb von Nationen verstärkt. Viele Länder der Welt, besonders die mächtigsten unter ihnen, nutzen ihre Möglichkeiten, einschließlich Wirtschaftssanktionen und militärische Interventionen, um ihre Position zu stärken und auszubauen, und das mit verheerenden Folgen für das Leben vieler Menschen.

Diese Charta ruft Menschen in der ganzen Welt dazu auf:

  • die Umgestaltung der Welthandelsorganisation und der Welthandelsstrukturen zu fordern, damit die Verletzung von sozialen, Umwelt-, Wirtschafts- und Gesundheitsrechten von Menschen ein Ende hat und eine Bevorzugung der Länder des Südens im positiven Sinne beginnt. Um die öffentliche Gesundheit zu schützen, muss dieser Umwandlungsprozess Regelwerke zu geistigem Eigentum – wie Patente und die Verträge zu handelsbezogenen Aspekten von geistigen Eigentumsrechten (TRIPS) – einschließen.
  • den Schuldenerlass für die Länder der Dritten Welt zu fordern.
  • eine radikale Umgestaltung der Weltbank und des internationalen Währungsfonds zu fordern, damit diese Institutionen künftig die Rechte und Interessen von Entwicklungsländern widerspiegeln und aktiv fördern.
  • effektive Gesetze zu fordern, die sicherstellen, dass transnationale Konzerne keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben, keine Arbeitskräfte ausbeuten, die Umwelt nicht zerstören oder die nationale Souveränität nicht verletzen,
  • sicherzustellen, dass Regierungen eine Landwirtschaftspolitik verfolgen, die den Bedürfnissen der Menschen und nicht denen des Marktes angepasst ist, um dadurch Ernährungssicherheit und gleichen Zugang zu Nahrungsmitteln zu garantieren.
  • zu verlangen, dass nationale Regierungen Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf öffentliche Gesundheit in der Gesetzgebung zum geistigem Eigentum zu verankern.
  • die Kontrolle und Besteuerung des internationalen spekulativen Kapitalflusses zu verlangen.
  • darauf zu bestehen, dass Bereiche der Wirtschaftspolitik hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Gesundheit, Gleichheit, Geschlechterverhältnis und Umwelt untersucht werden und dass einklagbare Regelungsmechanismen verankert werden, die eine Einhaltung dieser Regeln sicherstellen.
  • wachstumsorientierte Wirtschaftstheorien in Frage zu stellen und sie durch alternative Theorien zu ersetzen, deren Leitbild humane und nachhaltige Gesellschaften sind. Wirtschaftstheorien sollten Grenzen der Umweltbelastung berücksichtigen sowie die fundamentale Bedeutung von Gleichheit und Gesundheit und den Beitrag unbezahlter Arbeit, vor allem die nicht beachtete Arbeit von Frauen.

Soziale und politische Herausforderungen

Eine umfassende Sozialpolitik hat positiven Einfluss auf Leben und Lebensunterhalt der Menschen. Wirtschaftliche Globalisierung und Privatisierung haben Gemeinschaften, Familien und Kulturen tiefgreifend erschüttert. Frauen haben in allen Gesellschaften wesentlichen Anteil am Erhalt des sozialen Gefüges. Dennoch werden ihre Grundbedürfnisse oft ignoriert oder geleugnet und ihre Rechte und ihre Persönlichkeit verletzt.

Öffentliche Einrichtungen wurden allmählich zugrunde gerichtet und geschwächt. Viele ihrer Aufgaben wurden auf den privaten Sektor übertragen, insbesondere auf Unternehmen oder auf andere nationale und internationale Institutionen, die der Bevölkerung kaum Rechenschaft schuldig sind. Außerdem wurde die Macht von politischen Parteien und Gewerkschaften stark beschnitten, während konservative und fundamentalistische Kräfte Aufwind bekommen.

Partizipatorische Demokratie sollte in politischen Organisationen und zivilen Strukturen gedeihen. Es ist dringend notwendig, Transparenz und Verantwortlichkeit zu fördern und zu gewährleisten. Diese Charta ruft Menschen in der ganzen Welt dazu auf:

  • die Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Sozialpolitik unter voller Beteiligung der betroffenen Menschen zu verlangen und zu unterstützen
  • zu gewährleisten, dass alle Frauen und alle Männer das gleiche Recht auf Arbeit, Auskommen, Freiheit der Meinungsäußerung, politische Teilhabe, Religionsfreiheit, Bildung und körperliche Unversehrtheit haben.
  • Regierungen unter Druck zu setzen, damit sie eine Rechtsprechung einführen und forcieren, die die physische, psychische und spirituelle Gesundheit sowie die Menschenrechte marginalisierter Gruppen schützt und fördert. zu fordern, dass Bildung und Gesundheit ganz oben auf die politische Agenda gesetzt werden. Das bedeutet kostenlose, qualitativ hochwertige Ausbildung und Schulpflicht für alle Kinder und Erwachsenen, insbesondere für Mädchen und Frauen, sowie qualifizierte Betreuung und Erziehung für Kleinkinder. Herausforderungen im Umweltbereich Wasser- und Luftverschmutzung, die rasche Klimaveränderung, das Ozonloch, Atomenergie und atomarer Müll, giftige Chemikalien und Pestizide, Verlust der Artenvielfalt, Abholzung und Bodenerosion haben weitreichenden Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Die tieferliegenden Ursachen dieser Zerstörung liegen im Raubbau an natürlichen Ressourcen, im Fehlen einer langfristigen integralen Vision, der Ausbreitung des Individualismus und profitorientierter Verhaltensweisen und dem Überkonsum der Reichen. Diesem Prozess der Zerstörung muss sofort und effektiv Einhalt geboten und eine Umkehr eingeleitet werden.

Diese Charta ruft Menschen in der ganzen Welt dazu auf:

  • transnationale und nationale Konzerne, öffentliche und gefährlichen Aktivitäten, die die Umwelt und die Gesundheit der Menschen gefährden, zur Rechenschaft zu ziehen
  • zu verlangen, dass sämtliche Entwicklungsprojekte auf ihre Gesundheits- und Umweltverträglichkeit geprüft werden, und dass Vorsicht und Zurückhaltung geübt werden, wann immer Technologien oder politische Handlungen eine mögliche Bedrohung für Gesundheit und Umwelt darstellen (Vorsorgeprinzip).
  • von den Regierungen zu fordern, dass sie sich schleunigst zu einer Reduktion der Treibhausgase im eigenen Territorium verpflichten – und zwar in sehr viel größerem Umfang als das im internationalen Klimaschutzabkommen vereinbart wurde – ohne dabei riskante oder ungeeignete Technologien und Praktiken einzusetzen
  • sich dem Export gefährlicher Industrien, toxischer und radioaktiver Abfälle in ärmere Länder und marginalisierte Gemeinschaften zu widersetzen und Lösungen zu fördern, die das Müllaufkommen minimieren
  • den Überkonsum sowie nicht zukunftsfähige Lebensstile im Norden wie im Süden zu reduzieren.
  • Auf reiche Industriestaaten Druck auszuüben, dass sie ihren Konsum und die Umweltverschmutzung um 90 Prozent reduzieren.
  • Maßnahmen zu fordern, die Gesundheit und Sicherheit im Beruf garantieren, einschließlich einer von den Arbeitenden geprägten Überwachung der Arbeitsbedingungen.
  • Maßnahmen zu fordern, die Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit und zu Hause verhindern. Patente auf Leben abzulehnen und die Bio-Piraterie von traditionellem und indigenem Wissen und von zugrunde liegenden Ressourcen zu bekämpfen.
  • Gemeindeorientierte Indikatoren menschlicher Entwicklung zu entwickeln, die Fortschritt im sozialen und Umweltbereich messbar machen; auf die Entwicklung und Einführung regelmäßiger Rechenschaftsberichte zu drängen, die den Grad der Umweltzerstörung und den Gesundheitszustand der Bevölkerung messen.

Krieg, Gewalt, Konflikte und Naturkatastrophen Krieg, Gewalt, Kämpfe und Naturkatastrophen zerstören Gemeinwesen und verletzen die Würde der Menschen. Sie haben schwere Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen, besonders auf Frauen und Kinder. Eine forcierte Aufrüstung und ein aggressiver und korrupter
internationaler Waffenhandel unterminieren die soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Sie verhindert auch, dass genügend Ressourcen für den sozialen Sektor zur Verfügung stehen.

Diese Charta ruft Menschen in der ganzen Welt dazu auf:

  • Kampagnen und Bewegungen für Frieden und Abrüstung zu unterstützen
  • Kampagnen gegen Gewalt sowie gegen die Forschung, die Produktion, das Testen und den Gebrauch von Massenvernichtungswaffen und anderen Waffen, einschließlich aller Arten von Landminen, zu unterstützen.
  • Basisinitiativen zu unterstützen, die einen gerechten und dauerhaften Frieden anstreben, und das besonders in Ländern, die Bürgerkrieg und Genozid erlitten haben
  • den Einsatz von Kindersoldaten, Missbrauch und Vergewaltigung, Folter und Mord an Frauen und Kindern zu ächten
  • das Ende militärischer Besetzung zu verlangen, da sie zu den zerstörerischsten Maßnahmen für die menschliche Würde gehört
  • gegen die Militarisierung humanitärer Hilfe zu kämpfen
  • die radikale Umgestaltung des UN- Sicherheitsrates zu fordern, damit er nach demokratischen Spielregeln funktioniert.
  • zu fordern, dass die Vereinten Nationen und einzelne Staaten alle Arten von aggressiven Sanktionen aufheben, die die Gesundheit der Zivilbevölkerung beeinträchtigen können
  • unabhängige Bürgerinitiativen zu ermutigen, ihre Nachbarschaften, Gemeinden und Städte zu Friedensregionen und waffenfreien Zonen zu erklären.
  • Aktionen und Kampagnen zu unterstützen, die aggressives und gewalttätiges Verhalten – besonders bei Männern – verhindern und vermindern sowie die friedliche Koexistenz fördern.
  • Aktionen und Kampagnen zu unterstützen, die Naturkatastrophen verhindern und das daraus resultierende menschliche Leiden lindern wollen.

Ein bürgerorientierter Gesundheitssektor

Diese Charta ruft zur Verwirklichung einer allgemeinen und umfassenden Basisgesundheitsversorgung auf, die unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen zugänglich ist. Gesundheitsdienste müssen demokratisch und verantwortlich arbeiten und über ausreichend Mittel verfügen, ihre Ziele zu erreichen. Diese Charta ruft Menschen in der ganzen Welt dazu auf:

  • internationale und nationale Politik zu bekämpfen, die Gesundheitsversorgung privatisiert und sie zur Ware macht
  • zu fordern, dass Regierungen eine umfassende Basisgesundheitsversorgung – als effektivste Methode zur Bewältigung von Gesundheitsproblemen und zur Organisation öffentlicher Gesundheitsdienste fördern, finanzieren und verwirklichen, damit ein freier und allgemeiner Zugang gewährleistet ist.

Regierungen unter Druck zu setzen, damit sie eine nationale Gesundheits- und Arzneimittelpolitik beschließen, umsetzen und verbessern.

  • Regierungen aufzufordern, dass sie der Privatisierung öffentlicher Gesundheitseinrichtungen widerstehen und für eine effektive Regulierung des privaten medizinischen Sektors, einschließlich wohltätiger und NRO-Einrichtungen, sorgen
  • den radikalen Wandel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu fordern, so dass sie den Herausforderungen an die öffentliche Gesundheit in einer Weise gerecht wird, die den Armen zugute kommt, vertikale Ansätze vermeidet, intersektorale Arbeit ermöglicht, Betroffenen-Organisationen in die Weltgesundheitsversammlung einbezieht und Unabhängigkeit von Firmeninteressen gewährleistet.
  • Aktionen zu fördern, zu unterstützen und an ihnen teilzunehmen, die den Betroffenen Macht geben und ihnen die Kontrolle über gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen gewähren, auch über PatientInnen- und VerbraucherInnenrechte.
  • traditionelle und ganzheitliche Heilmethoden und HeilerInnen sowie ihre Integration in die Basisgesundheitsversorgung zu unterstützen, anzuerkennen und zu fördern.
  • einen Wandel in der Ausbildung der Beschäftigten des Gesundheitswesens zu fordern, damit sie problem- und praxisorientiert arbeiten können, den Einfluss globaler Faktoren auf ihr Gemeinwesen besser verstehen und ermutigt werden, in der Gemeinschaft und mit Respekt vor ihr und ihrer Vielfältigkeit zu arbeiten.
  • Technologien im Bereich Medizin und Gesundheit (einschließlich der Medikamente) zu entmystifizieren und zu fordern, dass sie den Bedürfnissen der Menschen zu dienen haben.
  • zu verlangen, dass medizinische Forschung, einschließlich genetischer Forschung sowie der Entwicklung von Medikamenten und reproduktiven Technologien, auf partizipatorische, bedürfnisorientierte Weise von verantwortungsbewussten Institutionen durchgeführt wird. Sie sollte sich am Menschen und an der öffentlichen Gesundheit orientieren und allgemein gültige ethische Prinzipien respektieren.
  • das Menschenrecht auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung zu unterstützen und sich gegen alle Zwangsmaßnahmen als Mittel einer Bevölkerungs- und Familienpolitik zu wenden. Diese Unterstützung gilt auch dem Recht auf das volle Spektrum sicherer und wirksamer Methoden der Schwangerschaftskontrolle.

Bürgerbeteiligung für eine gesunde Welt

Starke BürgerInnenorganisationen und –bewegungen sind eine wesentliche Basis für demokratischere, transparente und verantwortliche Entscheidungsprozesse. Die Garantie ziviler Bürgerrechte, ökonomischer, sozialer und kultureller Rechte ist von grundlegender Bedeutung. Während in erster Linie die Regierungen verantwortlich sind, den gleichen
Zugang zu Gesundheit und Menschenrechten zu fördern, spielen viele zivilgesellschaftliche Gruppen und Bewegungen sowie die Medien eine entscheidende Rolle dabei, die Macht der BürgerInnen zu garantieren und ihre Kontrolle über die
Entwicklung politischer Inhalte und deren Umsetzung zu gewähren.

Diese Charta ruft Menschen in der ganzen Welt dazu auf,

  • BürgerInnenorganisationen aufzubauen und zu stärken, um eine Basis für Analyse und Aktion zu schaffen.
  • Fördert, unterstützt und beteiligt euch an Aktionen, die BürgerInnen ermutigen, sich in den Prozess der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen öffentlicher Einrichtungen einzumischen.
  • zu verlangen, dass BürgerInnenorganisationen in lokalen, nationalen und internationalen gesundheitsrelevanten Foren vertreten sind.
  • lokale Initiativen, die sich für eine partizipative Demokratie einsetzen, durch den Aufbau bürgerInnenorientierter Solidaritätsnetzwerke in aller Welt zu unterstützen.

Die People‘s Health Assembly und ihre Charta

Die Idee einer People’s Health Assembly (PHA) wurde über mehr als ein Jahrzehnt hinweg diskutiert. 1998 leitete eine Gruppe von Organisationen den PHA-Prozess ein und begann mit der Planung einer großen internationalen Versammlung, die Ende 2000 in Bangladesh stattfand. Eine Reihe von vor- und nachbereitenden Aktivitäten der Versammlung
wurde initiiert, darunter regionale Arbeitsgruppen, eine Sammlung persönlicher Zeugnisse zum  Thema Gesundheit und der Entwurf einer Gesundheitscharta. Die jetzt vorliegende Charta basiert auf der Perspektive von BürgerInnen und BürgerInnenorganisationen aus der ganzen Welt und wurde auf der Versammlung in Savar, Bangladesh, im Dezember
2000 erstmals beschlossen und zur Unterzeichnung ausgelegt. Die Charta ist Ausdruck unserer gemeinsamen Sorge, unserer Vision einer besseren und gesünderen Welt und unseres Aufrufs zu radikalem Handeln. Sie ist ein Werkzeug der Verteidigung und ein Anziehungspunkt, um den herum sich eine weltweite Gesundheitsbewegung sammeln kann und
um den andere Netzwerke und Koalitionen entstehen können.

Nachsatz

Nach der Unterzeichnung der Gesundheitscharta am 8. Dezember 2000 wurde die Vorbereitungsgruppe darauf aufmerksam gemacht, dass die Aktionspunkte Nummer 1 und 2 unter dem Kapitel Wirtschaftliche Herausforderungen so interpretiert werden könnten, dass dadurch die Sozialklausel der WTO unterstützt würde, die in Wirklichkeit nur
dazu dient, die WTO und ihre neoliberale Agenda zu stärken. Weil das die Forderungen der PHA nach einem Wandel der WTO und des globalen Welthandelssystems widersprechen würde, wurden die zwei Absätze zusammenfasst und erweitert.
Das Kapitel Krieg, Gewalt und Konflikte wurde um das Thema Naturkatastrophen erweitert. Ein neuer Aktionspunkt, in dieser Version Nummer 5, wurde hinzugefügt, um ein Ende der militärischen Besetzung zu fordern. Weiterhin wurde im Aktionspunkt Nummer 7 – jetzt Nummer 8 – wörtlich ergänzt, alle Arten von Sanktionen aufheben. Ein zusätzlicher
Aktionspunkt Nummer 11 bezüglich Naturkatastrophen wurde eingefügt.

Die deutsche Übersetzung der Charta wurde bereitgestellt  durch die BUKO Pharma-Kampagne, email: info@bukopharma.de,  www.bukopharma.de

People’s Health Movement
Internet: http://phmovement.org,
deutschsprachige Version unter: http://www.phmovement.org/sites/www.phmovement.org/files/phm-pch-german.pdf

 Bildnachweis: Rebecca Ortega’s “Warmth” 2003 (Copyright Rebecca Ortega)

Rubrik basics, geschichte


Die Charta von Ljubljana über die Reformierung der Gesundheitsversorgung (1996)

PRÄAMBEL

Ljubljana-Charta

Ljubljana-Charta 1996

1. Mit dieser Charta soll Prinzipien Ausdruck verliehen werden, die integraler Bestandteil der Gesundheitssysteme sind oder die die Gesundheitsversorgung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation verbessern können. Diese Grundsätze entspringen den von den Ländern bei der Umsetzung von Gesundheitsreformen gemachten Erfahrungen und den europäischen Zielen zur ,,Gesundheit für alle”, vor allem den sich auf Gesundheitssysteme beziehenden Zielen.

2. Diese Charta befasst sich mit Gesundheitsreformen im spezifisch europäischen  Kontext und rankt sich um das Prinzip, dass Gesundheitsversorgung in erster Linie den Menschen zu besserer Gesundheit und Lebensqualität verhelfen sollte.

3. Die Verbesserungen im Gesundheitszustand der Bevölkerung sind ein Indikator der gesellschaftlichen Entwicklung. Gesundheitsdienste sind zwar wichtig, jedoch sind sie nicht der einzige Sektor, der das Wohlergehen der Menschen beeinflusst: Auch andere Bereiche können ihren Beitrag zur Gesundheit leisten und müssen ihren Teil der Verantwortung dafür übernehmen, weshalb Intersektoralität  ein wesentliches Kennzeichen der Gesundheitsreform sein muss.

4. In Erkenntnis dieser Sachlage verpflichten wir die Gesundheitsminister oder ihre Vertreter aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Region der WHO (die Teilnehmer der Konferenz von Ljubljana), uns hiermit die folgenden Grundsätze zu fördern sowie alle Bürger aufzurufen und alle Regierungen,Institutionen und Gemeinwesen dringend zu ersuchen, uns in diesem Bemühen zu folgen. Wir ersuchen ferner das WHO-Regionalbüro für Europa, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, diesen Prinzipien Wirkung zu verleihen.

GRUNDSÄTZE

5. Im europäischen Kontext müssen Gesundheitssysteme:

5.1. Von Werten getragen sein:

Gesundheitsreformen müssen von den Grundsätzen der Würde des Menschen, der Chancengleichheit, der Solidarität und des Berufsethos getragen sein.

5.2  Sich gezielt auf die Gesundheit richten:

Jede größere Gesundheitsreform sollte sich an klaren Zielen für einen Zugewinn an Gesundheit ausrichten. Schutz und Förderung der Gesundheit müssen das vorrangige Ziel jeder Gesellschaft sein.

5.3  Sich um den Menschen drehen:

Gesundheitsreformen müssen sich mit den Bedürfnissen der Bürger auseinandersetzen und durch den demokratischen Prozess die von ihnen in Gesundheit und Gesundheitsversorgung gesetzten Erwartungen berücksichtigen. Die Reformen sollten gewährleisten, dass sich das Wort der Bürger entscheidend darauf auswirkt, wie die Gesundheitsdienste geplant werden und arbeiten. Die Bürger müssen auch selbst Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen.

5.4  Sich auf Qualität konzentrieren:

Jede Gesundheitsreform muss die laufende Verbesserung der Qualität der geleisteten Gesundheitsversorgung, darunter auch der Kostenwirksamkeit, zum Ziel haben und eine klare Strategie dafür vorsehen.

5.5  Eine tragfähige Finanzierungsgrundlage haben:

Die Finanzierung von Gesundheitssystemen sollte eine tragfähige Versorgung aller Bürger ermöglichen. Das bedeutet, dass die notwendige Versorgung alle umfassen und für alle gleich zugänglich sein muss. Das setzt wiederum voraus, dass die Gesundheitsressourcen effizient genutzt werden. Damit die Solidarität gewährleistet ist, muss der Staat bei der Regulierung der Finanzierung von Gesundheitssystemen eine entscheidende Rolle spielen.

5.6  Auf die primäre Gesundheitsversorgung ausgerichtet sein:

Sich auf das Konzept der primären Gesundheitsversorgung gründende Reformen sollten sicherstellen, dass die Gesundheitsdienste auf allen Ebenen die Gesundheit schützen und fördern, die Lebensqualität verbessern, auf die Verhütung und Behandlung von Krankheiten ausgerichtet sind, die Rehabilitation von Patienten gewährleisten und sich um die Leidenden und Todkranken kümmern. Man sollte mit Reformen verstärkt darauf dringen, dass Entscheidungen von Patient und Leistungserbringer gemeinsam gefällt und in dem jeweiligen kulturspezifischen Umfeld der umfassende Charakter und die Kontinuität der Versorgung gefördert werden.

PRINZIPIEN DER STEUERUNG DES WANDELS

6. Die folgenden Prinzipien bilden den Schlüssel zu einer effektiven Steuerung der Veränderungen:

6.1  Gesundheitspolitik weiterentwickeln

6.1.1 Gesundheitsreformen sollten Teil eines übergeordneten programmatischen Konzepts der “Gesundheit für alle” sein, das mit den sozioökonomischen Bedingungen des jeweiligen Landes vereinbar ist. Dieser programmatische Entwicklungsprozess muss sich auf einen breiten Konsens gründen, der möglichst viele relevante gesellschaftliche Akteure einbezieht.

6.1.2  Wichtige Grundsatz-, Management- und Fachentscheidungen über die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems sollten sich soweit möglich auf Evidenzkriterien stützen. Die Reformen müssen laufend in für die Öffentlichkeit transparenter Weise verfolgt und evaluiert werden.

6.1.3 Die Regierungen müssen eine öffentliche Wertedebatte führen und gewährleisten, dass die Ressourcen gerecht verteilt werden und die gesamte Bevölkerung Zugang zu den gesundheitlichen Leistungen hat. Sie sollten dies außerdem durch gesetzgeberische und regulatorische Initiativen erleichtern. Soweit Marktmechanismen geeignet erscheinen, sollten sie einen Wettbewerb begünstigen, der Qualität und optimale Ausnutzung knapper Ressourcen gewährleistet.

6.2  Auf das Wort der Bürger hören und ihre Entscheidung respektieren

6.2.1 Das Wort der Bürger und die von ihnen getroffene Wahl sollten die Gesundheitsdienste ebenso wesentlich mit gestalten, wie die auf anderen Ebenen der ökonomischen, managementbezogenen und professionellen Entscheidungsfindung getroffenen Beschlüsse.

6.2.2 Der Bürger sollte zu Fragen gehört werden, die die inhaltliche Gestaltung der Gesundheitsversorgung, das Aushandeln von vertraglichen Vereinbarungen, die Qualität der Anbieter-/Patienten-Beziehungen, die Handhabung von Wartelisten und die Behandlung von Beschwerden betreffen.

6.2.3 Wahlfreiheit und Ausübung anderer Patientenrechte erfordern eine umfangreiche, korrekte und rechtzeitige Informations- und Aufklärungsarbeit. Das wiederum setzt ordnungsgemäß verifizierte und öffentlich zugängliche Informationen über die Leistung der Gesundheitsdienste voraus.

6.3 Die Praxis der Gesundheitsversorgung umgestalten

6.3.1 Selbstbetreuung, Betreuung in der Familie und andere informelle Fürsorgeformen müssen enger mit den offiziellen Gesundheitsdiensten verzahnt werden. Das erfordert ständigen Kontakt und bedarfsgerechte Überweisungs- und Informationssysteme.

6.3.2 Gut geplante Strategien sind erforderlich, um gegebenenfalls Kapazitäten aus der akuten Krankenhausversorgung in die primäre Gesundheitsversorgung, die Gemeindepflege, Tagespflege und häusliche Pflege zu überführen.

6.3.3 Regional vernetzte Gesundheitsdienste sollten ausgebaut werden, sofern sie kostenwirksamer sind, eine besser organisierte Reaktion auf medizinische Notfälle ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung erleichtern.

6.3.4 Die laufende Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung erfordert Informationssysteme, die auf ausgewählten Qualitätsindikatoren basieren. Sie sollten sich aus der täglichen Arbeit ableiten lassen und eine Rückmeldung an den einzelnen Arzt, die Pflegefachkraft oder einen anderen Erbringer von Gesundheitsversorgung ermöglichen.

6.4 Personelle Ressourcen für die Gesundheitsversorgung neu ausrichten

6.4.1 Stärkere Beachtung muss im Gesundheitswesen die Ermittlung und Anregung bedarfsgerechter Berufsprofile finden, die in die multiprofessionellen Teams der Gesundheitssysteme von morgen passen.

6.4.2 In der Grundausbildung, der Fort- und Weiterbildung des Personals der Gesundheitsversorgung braucht man einen breiteren Ausblick als den der herkömmlichen kurativen Versorgung. Qualität der Versorgung, Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung sollten untrennbarer Bestandteil der Ausbildung sein.

6.4.3 Durch geeignete Anreize sollte man das Gesundheitspersonal dazu anhalten, ein stärkeres Bewusstsein für Qualität, Kosten und Resultat der Versorgung zu entwickeln. Berufsverbände und Finanzträgerorganisationen sollten gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden aktiv an der Förderung einer solchen Entwicklung arbeiten.

6.5 Das Management stärken

6.5.1 Es müssen Leitungsfunktionen und Public-Health-Infrastrukturen entwickelt werden, denen die Aufgabe obliegt, das Gesamtsystem so zu lenken oder zu beeinflussen, dass die angestrebten Verbesserungen im Gesundheitszustand der Bevölkerung erreicht werden.

6.5.2 Die einzelnen Institutionen der Gesundheitsversorgung sollten die größtmögliche Unabhängigkeit genießen, ihre Ressourcen in Übereinstimmung mit den Prinzipien eines verteilungsgerechten und effizienten Gesundheitssystems verwalten zu können.

6.5.3 Das Management muss stark gefördert werden, und zwar durch die Stärkung der individuellen Führungs-, Verhandlungs- und Kommunikationskompetenzen und durch die Schaffung institutioneller Instrumente für eine wirksamere und effizientere Erbringung von Gesundheitsversorgung.

6.6 Aus den Erfahrungen lernen

6.6.1 Der nationale und internationale Austausch von Erfahrungen über die Durchführung von Gesundheitsreformen und die Unterstützung von Reforminitiativen muss gefördert werden.

6.6.2 Für den Bereich der Gesundheitsreformen muss diese Unterstützung auf einer validierten Wissensgrundlage basieren, mit der interkulturelle Unterschiede der Gesundheitsversorgung richtig verstanden und sinnvoll bewertet werden können.

Durch dieses Dokument entstehen keinerlei rechtlich bindende Ansprüche.

Weiterlesen

Die Ljubljana-Charta ist auf der Webseite der WHO in den Sprachen englisch, deutsch, französisch und russisch als pdf verfügbar.

 

Rubrik basics, geschichte

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Erklärung zur Förderung der Patientenrechte in Europa (WHO 1994)


Bildnachweis: Preperations, cc 2.0 by mtsofan


Amsterdamer Charta der Patientenrechte, Amsterdam-Charta

Grundsätze für Patientenrechte in Europa: Ein Rahmenwerk zur Förderung und Einführung von Patientenrechten in den europäischen Mitgliedsstaaten

Strategien für die Förderung von Patientenrechten

Die Entwicklung einer Strategie zur Förderung von Patientenrechten und Verantwortlichkeiten muss sorgfältig erfolgen, um sicherzustellen, dass die Absicht mit der Unterstützung aller Beteiligten in die Praxis umgesetzt wird. Eine Umsetzung erfolgt nicht automatisch, sondern sie braucht Zeit, um voll wirksam werden.

Soziale, wirtschaftliche, kulturelle, ethische und politische Entwicklungen haben in Europa Schritte für einen verstärkten Ausbau und eine bessere Einhaltung der Patientenrechte bewirkt. Neuere und positivere Konzepte der Patientenrechte haben Fürsprecher gefunden. Zum Teil spiegelt sich darin der zentrale Stellenwert, den die vorbehaltlose Umsetzung des Konzepts der Achtung vor dem Menschen und der Chancengleichheit im Gesundheitsbereich als politisches Ziel in den Mitgliedstaaten gefunden hat. Folglich legt man jetzt stärkeren Wert darauf, die individuelle Wahlfreiheit und die Möglichkeit, sie auch frei auszuüben, zu fördern und das Engagement für die Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der Versorgungsqualität zu stützen.
Die Entwicklungen in den Systemen der Gesundheitsversorgung, wie beispielsweise ihre zunehmende Komplexität, die Tatsache, dass sich die medizinische Praxis heutzutage gefahrenfreudiger und in vielen Fällen unpersönlicher und entmenschlichter, oft auch bürokratischer gestaltet, nicht weniger aber auch die Fortschritte in Medizin, Gesundheitswissenschaften und Technologie haben alle ein neues Schlaglicht darauf geworfen, wie wichtig es ist, das Recht des Individuums auf Selbstbestimmung anzuerkennen, und dass es oftmals auch notwendig ist, die Garantien anderer Patientenrechte neu zu fassen. Zugleich hat die Menschenrechtsbewegung seit 1945 in der Welt an Bedeutung gewonnen. 1945 bestätigten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in ihrer Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte. Darauf folgten am 10. Dezember 1948 die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und am 4. November 1950 die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Regierungen befassen sich mit diesen Fragen immer aktiver. Die von der Weltgesundheitsorganisation durchgeführte Untersuchung über Patientenrechte in Europa zeigt, dass in einer Reihe von Ländern in zunehmendem Maße einheitliche Prinzipien übernommen werden, die von der charakteristischen Ausgestaltung des Gesundheitssystems eines bestimmten Landes unabhängig zu sein scheinen. Es scheint deshalb an der Zeit, diesem politischen Trend weiteren Anschub zu verleihen. Das vorliegende Papier ist der Versuch, eine Reihe von Patientenrechten festzulegen, die diese sich langsam herausbildenden Konzeptionen widerspiegeln und für den Kontext relevant sind, in dem Gesundheitsversorgung künftig erbracht wird. Diese Prinzipien der Patientenrechte in Europa wurden in dem vollen Bewusstsein entworfen, dass andere bereits daran arbeiten, spezifische Instrumentarien für die Patientenrechte zu schaffen. Meist waren diese früheren Bemühungen jedoch auf bestimmte Gruppen ausgerichtet oder befassten sich mit spezifischen Aktivitäten der Gesundheitsversorgung bzw. näherten sich den Patientenrechten aus der Perspektive der Pflichten und Verantwortlichkeiten der gesundheitlichen Leistungserbringer und der Gesundheitseinrichtungen. Der vorliegende Text ist das Ergebnis eines Versuchs, diese Interessen aus der Sicht des Patienten als Verbraucher von Gesundheitsversorgung in ihren unterschiedlichsten Formen und als Partner neu auszurichten. Er wurde absichtlich allgemein gehalten. Die Bezugnahme auf die Umstände bestimmter Gruppen oder auf erläuternde Beispiele wurde deshalb möglichst vermieden. Man war jedoch der Auffassung, dass diese Darlegung allgemeiner Überlegungen die Grundprinzipien und Konzepte enthält, die bei Förderung und Sicherstellung von Patientenrechten in einem bestimmten Land oder in einer gegebenen Situation übernommen werden müssen. Der Text geht nicht direkt auf Fragen der Implementation ein, da diese notwendigerweise länder- oder situationsspezifisch sein müssen. Dennoch liegt dem Entwurf die Überzeugung zugrunde, dass diese Leitlinien in den Ländern ausgebaut werden können, so dass sie den besonderen Bedürfnissen und Gegebenheiten des jeweiligen Landes entsprechen.

I. Menschenrechte und Werte in der Gesundheitsversorgung

Die in der Einleitung angeführten Instrumente sollten auch als insbesondere für den Rahmen der Gesundheitsversorgung zutreffend verstanden werden, weshalb festzuhalten ist, dass die in diesen Instrumenten zum Ausdruck gebrachten menschlichen Wertvorstellungen ihren Niederschlag im Gesundheitssystem finden müssen. Festzuhalten ist auch, dass in Fällen, in denen für die Patientenrechte ausnahmsweise Einschränkungen gelten, diese im Einklang mit den Menschenrechten stehen und eine rechtliche Grundlage in den Gesetzen des jeweiligen Landes haben müssen.

Außerdem sollte gesagt werden, dass den unten angeführten Rechten die entsprechende Pflicht gegenübersteht, mit gebührender Rücksicht auf die Gesundheit anderer Menschen und Achtung vor ihren gleichen Rechten zu handeln.

  1. Jeder Mensch hat Anspruch auf die Achtung seiner Menschenwürde.
  2. Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung.
  3. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und den Schutz seiner Person.
  4. Jeder Mensch hat Anspruch auf die Wahrung seiner Privatsphäre.
  5. Jeder Mensch hat Anspruch auf Achtung seiner sittlichen und kulturellen Wertvorstellungen sowie seiner religiösen und philosophischen Überzeugungen.
  6. Jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz seiner Gesundheit durch bedarfsgerechte Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsversorgung sowie auf die Chance, für sich den bestmöglichen Gesundheitszustand anzustreben.

II. Information

  1. Der Öffentlichkeit ist Auskunft über die Leistungen des Gesundheitswesens und darüber zu erteilen, wie diese sinnvoll in Anspruch genommen werden können, damit sie allen Anspruchberechtigten zugute kommen.
  2. Patienten haben das Recht auf volle Aufklärung über ihren Gesundheitszustand, einschließlich der medizinischen Befunde, aber auch über die vorgeschlagenen medizinischen Maßnahmen sowie deren potentielle Risiken und Vorteile, über Alternativen zu den vorgeschlagenen Verfahren, darunter auch über die Auswirkungen einer Behandlungsunterlassung, und über Diagnose, Prognose und Fortschritt der Behandlung.
  3. Informationen dürfen dem Patienten ausnahmsweise dann vorenthalten werden, wenn gute Gründe die Annahme rechtfertigen, dass sie ihm ernstlich schaden könnten, ohne offensichtliche positive Wirkungen zu zeitigen.
  4. Die Aufklärung muss in einer Weise erfolgen, die der Patient verstehen kann. Unbekannte Fachbegriffe sind weitgehend zu vermeiden. Ist der Patient der Landessprache nicht mächtig, sollte Dolmetschhilfe zur Verfügung stehen.
  5. Patienten haben auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin auch das Recht, nicht aufgeklärt zu werden.
  6. Patienten haben das Recht zu entscheiden, wer gegebenenfalls an ihrer Stelle informiert werden soll.
  7. Patienten sollten die Möglichkeit haben, eine zweite Meinung einzuholen.
  8. Bei der Einweisung in eine Einrichtung der Gesundheitsversorgung sollten den Patienten Name und berufliche Stellung der für ihre Betreuung Zuständigen mitgeteilt werden. Außerdem sollten sie erfahren, welche Regeln und Routinemaßnahmen für ihren Aufenthalt und ihre Betreuung gelten.
  9. Patienten sollten bei der Krankenhausentlassung auf Wunsch einen schriftlichen Kurzbericht mit Diagnose, Behandlungs- und Versorgungsdaten erhalten können.

III. Einwilligung

  1. Die Einwilligung des Patienten nach vorheriger Aufklärung ist Voraussetzung für jede ärztliche Maßnahme.
  2. Der Patient hat das Recht, eine ärztliche Maßnahme abzulehnen oder abzubrechen. Die Folgen einer solchen Ablehnung oder des Abbrechens einer Maßnahme sind dem Patienten gewissenhaft zu erläutern.
  3. Ist ein Patient nicht in der Lage, seinen Willen kundzutun, und eine ärztliche Maßnahme dringlich, so kann die Zustimmung des Patienten unterstellt werden, wenn nicht aufgrund einer früheren Willenserklärung offenkundig ist, dass er in einer solchen Situation die Zustimmung verweigern würde.
  4. Ist die Zustimmung eines rechtlichen Vertreters erforderlich, und die vorgeschlagene Maßnahme dringlich, so kann sie durchgeführt werden, wenn es nicht möglich ist, rechtzeitig die Zustimmung des rechtlichen Vertreters einzuholen.
  5. Auch wenn die Zustimmung eines rechtlichen Vertreters erforderlich ist, müssen Patienten (ob minderjährig oder erwachsen), soweit ihre Fähigkeiten es erlauben, in den Entscheidungsprozeß einbezogen werden.
  6. Verweigert ein rechtlicher Vertreter die Zustimmung und ist der Arzt oder ein sonstiger Leistungserbringer der Ansicht, dass die Maßnahme im Interesse des Patienten liegt, muss ein Gericht oder eine Schiedsstelle um Entscheidung ersucht werden.
  7. In allen anderen Situationen, in denen der Patient nicht imstande ist, nach Aufklärung seine Einwilligung zu geben, und in denen für diesen Zweck kein rechtlicher Vertreter oder ein vom Patienten benannter Vertreter vorhanden ist, sollten geeignete Maßnahmen für einen stellvertretenden Entscheidungsprozeß sorgen, wobei zu berücksichtigen ist, inwieweit die Wünsche des Patienten bekannt sind und soweit möglich auch, von welchen Annahmen man dabei ausgehen kann.
  8. Die Einwilligung des Patienten ist auch für die Aufbewahrung und Nutzung aller Körpersubstanzen erforderlich. Die Einwilligung kann unterstellt werden, wenn sie der aktuellen Diagnosefindung, Behandlung und Versorgung dieses Patienten dienen sollen.
  9. Auch für die Einbeziehung in den klinischen Unterricht ist die Einwilligung des Patienten nach Aufklärung erforderlich.
  10. Die Einwilligung des Patienten nach Aufklärung ist eine Voraussetzung für die Einbeziehung in wissenschaftliche Studien. Die Dokumentation muss einem ordentlichen ethischen Prüfverfahren zugänglich sein. Nicht in solche Forschungsarbeiten einbezogen werden sollten Patienten, die unfähig sind, ihren Willen kundzutun, es sei denn, die Zustimmung eines rechtlichen Vertreters wurde eingeholt und der Forschungszweck liegt mit Wahrscheinlichkeit im Interesse des Patienten. Ausnahmsweise kann eine zustimmungsunfähige Person auch bei fehlendem Patienteninteresse in beobachtende Forschungsarbeiten einbezogen werden, die keinen direkten Vorteil für ihre Gesundheit haben, vorausgesetzt, diese Person widersetzt sich nicht, Risiko und/oder Belastung für sie sind minimal, die Forschungsarbeiten sind von signifikanter Bedeutung und es stehen keine alternativen Methoden oder Testpersonen zur Verfügung.

IV. Vertraulichkeit und Privatsphäre

  1. Alle Informationen über den Gesundheitszustand, die medizinischen Befunde, die Diagnose, Prognose und Behandlung sowie alle anderen persönlichen Daten eines Patienten müssen auch nach dessen Ableben vertraulich behandelt werden.
  2. Vertrauliche Informationen können nur dann offengelegt werden, wenn der Patient seine ausdrückliche Zustimmung gibt, oder eine gesetzliche Bestimmung dies vorsieht. Die Zustimmung kann unterstellt werden, wenn es sich um die Weitergabe von Informationen an andere, an der Behandlung des Patienten beteiligte Leistungserbringer handelt.
  3. Alle identifizierbaren Patientendaten sind zu schützen. Der Datenschutz muss der Datenspeicherung angemessen sein. Menschliche Substanzen, aus denen identifizierbare Daten abgeleitet werden können, sind in gleicher Weise zu schützen.
  4. Patienten haben das Recht auf Einsicht in ihre Befunde und sonstigen Unterlagen mit Diagnosen, Therapie- und Versorgungsdaten sowie Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Kopie ihrer eigenen Befunde und Unterlagen. Dieses Einsichtsrecht gilt nicht für Daten über Dritte.
  5. Patienten haben das Recht auf Korrektur, Vervollständigung, Streichung, Verdeutlichung und/oder Aktualisierung ihrer persönlichen und medizinischen Daten, wenn diese unrichtig, unvollständig, unklar oder überholt sind oder für Diagnostik, Behandlung und Versorgung nicht gebraucht werden.
  6. In das Privat- und Familienleben des Patienten darf nicht eingedrungen werden, es sei denn, der Patient ist damit einverstanden und es ist für die Diagnostik, Behandlung und Versorgung des Patienten erforderlich.
  7. Ärztliche Maßnahmen dürfen nur unter Beachtung der Privatsphäre des einzelnen Patienten durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass Eingriffe nur in Anwesenheit der Person durchgeführt werden dürfen, die fachlich dafür erforderlich sind, es sei denn, der Patient stimmt einer anderen Regelung zu oder äußert andere Wünsche.
  8. Patienten der stationären Versorgung können Einrichtungen erwarten, die ihre Privatsphäre respektieren, insbesondere wenn Angehörige der Gesundheitsberufe sie pflegen oder Untersuchungen und Behandlungen durchführen.

V. Pflege und Behandlung

  1. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung, einschließlich präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen. Die Leistungen sollten ständig zur Verfügung stehen und allen gleichermaßen zugänglich sein, und zwar ohne Diskrimination und gemäß den finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen, die eine Gesellschaft aufbringen kann.
  2. Patienten haben einen kollektiven Anspruch auf Vertretung auf allen Ebenen des Gesundheitssystems im Hinblick auf die Planung und Evaluierung von Leistungen, d. h. Umfang, Qualität und Organisation der angebotenen Dienste.
  3. Patienten haben Anspruch auf eine Versorgungsqualität, die sowohl durch hohes technisches Niveau als auch durch ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Leistungserbringern gekennzeichnet ist.
  4. Patienten haben Anspruch auf Kontinuität der Versorgung, d. h. auf die Zusammenarbeit zwischen allen Leistungserbringern und/oder Einrichtungen, die an ihrer Diagnostik, Behandlung und Pflege beteiligt sein könnten.
  5. In Fällen, in denen Leistungserbringer für eine besondere, nur begrenzt zur Verfügung stehende Behandlung die Wahl zwischen mehreren potentiellen Patienten treffen müssen, haben alle in Frage kommenden Patienten Anspruch auf ein faires Auswahlverfahren für diese Behandlung. Diese Auswahl muss auf medizinischen Kriterien beruhen und ohne Diskrimination erfolgen.
  6. Patienten haben das Recht, ihren Arzt oder andere Leistungserbringer und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung frei zu wählen und zu wechseln, vorausgesetzt, es ist mit der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems vereinbar.
  7. Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht länger in einer bestimmten Einrichtung des Gesundheitswesens versorgt werden müssen, haben Anspruch auf eine ausführliche Erklärung, bevor sie in eine andere Einrichtung verlegt oder nach Hause entlassen werden können. Eine Verlegung kann nur dann stattfinden, wenn eine andere Einrichtung die Übernahme des Patienten zugesagt hat. Wenn ein Patient nach Hause entlassen wird, und sein Zustand es erfordert, sollten Gemeindedienste und häusliche Leistungen zur Verfügung stehen.
  8. Patienten haben Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung bei allen Maßnahmen der Diagnostik, Therapie und Pflege, bei denen außerdem Achtung vor ihren kulturellen und sittlichen Wertvorstellungen zu wahren ist.
  9. Patienten haben das Recht, während der Pflege und Behandlung bei ihren Familien, ihren Verwandten und Freunden Unterstützung zu suchen und jederzeit seelischen Beistand und Halt zu erhalten.
  10. Patienten haben das Recht auf eine dem neuesten Stand des Wissens entsprechende Linderung ihrer Leiden.
  11. Patienten haben das Recht auf eine humane Sterbebegleitung und auf ein Sterben in Würde.

VI. Anwendung

  1. Die Ausübung der in dem vorliegenden Dokument dargelegten Rechte setzt voraus, dass dafür geeignete Mechanismen geschaffen werden.
  2. Die Gewährung dieser Rechte ist ohne Diskriminierung zu gewährleisten.
  3. Bei der Ausübung dieser Rechte dürfen Patienten nur solchen Einschränkungen unterworfen werden, die mit den Menschenrechten vereinbar sind und im Einklang mit gesetzlich festgelegten Regelungen stehen.
  4. Wenn Patienten die in vorliegendem Dokument dargelegten Rechte nicht selbst wahrnehmen können, sollten sie von ihrem rechtlichen Vertreter oder von einer von den Patienten für diesen Zweck benannten Person wahrgenommen werden. In den Fällen, in denen weder ein gesetzlicher Vertreter noch ein persönlicher Stellvertreter ernannt wurde, sollten für die Vertretung dieser Patienten andere Maßnahmen ergriffen werden.
  5. Der Patient muss Zugang zu allen Informations- und Beratungsmöglichkeiten haben, die ihn befähigen, die im vorliegenden Dokument dargelegten Rechte wahrzunehmen. Wenn ein Patient den Eindruck hat, dass seine Rechte nicht respektiert wurden, sollte er Klage erheben können. Neben dem Gerichtsweg sollten auf institutioneller und anderer Ebene unabhängige Mechanismen bestehen, die eine Beschwerdeeingabe. Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren erleichtern können. Diese Mechanismen würden u. a. gewährleisten, dass der Patient über die Beschwerdeverfahren unterrichtet wird und eine unabhängige Person zur Verfügung steht, die ihn über das zweckgerechteste Vorgehen berät. Diese Mechanismen sollten weiterhin gewährleisten, dass dem Patienten notfalls ein Rechtsbeistand zur Verfügung steht. Der Patient hat Anspruch auf eine gründliche, gerechte, effektive und umgehende Untersuchung und Behandlung seiner Beschwerden, sowie darauf, über das Ergebnis der Beschwerde unterrichtet zu werden.

VII. Definitionen

In den vorliegenden Prinzipien der Patientenrechte in Europa wurden die folgenden Begriffe mit der angeführten Bedeutung benutzt:
Patient(en):
Kranker oder gesunder Nutzer von Leistungen des Gesundheitswesens.Diskriminierung:
Unterscheidung zwischen Personen bei ähnlich gelagerten Fällen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, politischen Ansichten, nationaler oder sozialer Herkunft, Beziehungen zu einer nationalen Minderheit oder persönlicher Antipathie.

Gesundheitsversorgung:

Ärztliche, pflegerische oder damit zusammenhängende Leistungen, die von Leistungserbringern und
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erbracht werden.

Leistungserbringer der Gesundheitsversorgung:

Ärzte, Pflegende, Zahnärzte oder Angehörige anderer Gesundheitsberufe.

Medizinischer Eingriff:

Jede Untersuchung, Behandlung oder andere Maßnahme, die präventive, diagnostische, therapeutische oder rehabilitative Zwecke verfolgt und von einem Arzt oder einem anderen Leistungserbringer der Gesundheitsversorgung durchgeführt wird.Einrichtung der Gesundheitsversorung:
Jede Einrichtung im Gesundheitswesen, beispielsweise ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder eine Behinderteneinrichtung.

Sterbebegleitung:

Die einem Patienten geleistete Betreuung, wenn es nicht mehr möglich ist, die tödliche Prognose seiner Krankheit/seines Zustands mit den verfügbaren Behandlungsmethoden zu verbessern, sowie die eigentliche Sterbebetreuung.

Rubrik basics, geschichte

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Vienna Statement zur Frauengesundheit = Wiener Erklärung zur Frauengesundheit (1992)

Wiener Erklärung über die Investition in die Gesundheit von Frauen in den mittel- und osteuropäischen Ländern

Diese Erklärung stellt einen Konsens der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Konferenz “Women’s Health Counts: Konferenz über die Gesundheit von Frauen in Mittel- und Osteuropa”  dar und wurde 1992 verabschiedet, 1994 von der WHO veröffentlicht.

Wiener Erklärung über die Investition in die Gesundheit von
Frauen in den mittel- und osteuropäischen Ländern, 1994
Diese Erklärung stellt einen Konsens der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Konferenz
Women’s Health Counts: Konferenz über die Gesundheit von Frauen in Mittel- und Osteuropa
dar.

Einleitung

Der Gesundheit von Frauen muss ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Dringlichkeit zugemessen werden, erklärte die Weltgesundheitsversammlung 1992. Dies veranlasste das Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Initiative Investition in die Gesundheit von Frauen zu starten. Diese Initiative beruht auf einem Netzwerk, das erstmals im Jahr 1991 anlässlich eines in Wien abgehaltenen WHO-Workshops für Frauen aus mittel- und osteuropäischen Ländern eingerichtet wurde. 1994 wurden alle Mitgliedstaaten der WHO in der Europäischen Region aufgefordert, eine Kontaktperson für Frauen und Gesundheit zu benennen. Diese Kontaktpersonen werden das erste europäische Frauengesundheitsforum bilden.
Angesichts der immer breiter werdenden Kluft zwischen der östlichen und der westlichen Hälfte der Region und entsprechend dem Bekenntnis der WHO zur Chancengleichheit konzentrierte sich die erste Phase der Initiative auf 11 Länder und eine Stadt des Gesunde Städte-Projekts der WHO. Die Ergebnisse des ersten Arbeitsjahrs der Initiative – eine vergleichende Analyse mit dem Titel „Highlights on Women’s Health” sowie detaillierte Länderprofile – wurden anlässlich der Konferenz „Women’s Health Counts” präsentiert. Diese Konferenz über die Gesundheit der Frauen in den mittel- und osteuropäischen Ländern wurde vom 16. bis 18. Februar 1994 in Wien, Österreich, abgehalten. Die 270 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus 40 Ländern gaben folgende Konsenserklärung ab.

Die Erklärung legt sechs Grundsätze zur Weiterentwicklung der weiblichen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO vor. Zweitens benennt die Erklärung sechs Handlungsbereiche mit Prioritätscharakter. Obwohl diese besondere Bedeutung für die Frauen in den mittel- und osteuropäischen Ländern und den Nachfolgestaaten der UdSSR haben, stellen sie auch für die Frauen in den anderen Ländern der Region Prioritäten dar. Schließlich beschreibt das Statement noch sechs Handlungskonzepte zur Unterstützung des Engagements für Frauengesundheit im Rahmen politischer Reformen in der gesamten Europäischen Region der WHO.

Grundsätze

Die Initiative Investition in die Gesundheit von Frauen” wird von sechs Grundsätzen geleitet. Diese Grundsätze bilden den Rahmen für ein Konzept von Frauengesundheit, das auf dem Bekenntnis der WHO zu Chancengleichheit, Menschenrechten und primärer Gesundheitsversorgung aufbaut. Diese sechs Grundsätze sind:
Investition in Gesundheit
Menschenrechte Gesundheit während des gesamten Lebens
Teilhabe- und Befähigungsstrategien
frauenfreundliche und bedarfsgerechte Gesundheitsdienste und Beziehungen zwischen den Geschlechtern.

1. Investitionen in Gesundheit

Frauen sind eine wesentliche gesellschaftliche Ressource. Und doch zeigt der Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Index) deutlich, dass kein Land seine Frauen so gut behandelt wie seine Männer oder ihre wirtschaftliche Leistung entsprechend würdigt. Eine Reihe von Studien, die von Vereinten Nationen und Weltbank durchgeführt wurden, belegt, dass Investitionen in Frauen sich außerordentlich bezahlt machen. Sie führen zu schnellerem Wachstum, verbesserter Effizienz, größeren Einsparungen und geringerer Armut. Durch die Verbesserung der Gesundheit von Frauen können Regierungen sehr viel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung tun. Investitionen in die Gesundheit von Frauen sind jedoch an sich schon vorteilhaft. Die Kinder sind gesünder, der Wohlstand der Familien und Gemeinden erhöht sich, die Kosten der Gesundheitsversorgung sinken und die Produktivität steigt. Die Erziehung und Ausbildung von Mädchen und Frauen, Unterstützung für Kinder; Wohnraumbeschaffung und primäre Gesundheitsversorgung für Frauen und ihre Kinder müssen für politische Entscheidungsträger zu wichtigen Prioritäten werden.

2. Menschenrechte

Die Satzung der WHO definiert Gesundheit als eines der Grundrechte jedes Menschen. Dieser Grundsatz galt bislang noch nicht ausreichend für Frauen und ihre gesundheitlichen Bedürfnisse. Die Ungleichheit der Geschlechter ist eine epidemiologische Tatsache. Interventionen des öffentlichen Gesundheitswesens müssen darauf abzielen, diese Ungleichheit aufzuheben. Das Recht der Frau, ihre Sexualitat und Fruchtbarkeit selbst zu definieren, muss anerkannt werden. Es ist ihm der Status eines Grundrechts des Menschen zuzuerkennen. Die reproduktiven Rechte regelnder Gesetze sollten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Konvention der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen entsprechen und das Recht der Frau auf sexuelle und reproduktive Wahlmöglichkeiten schützen.

3. Gesundheit während des gesamten Lebens

Konzeptionen zur Gesundheit von Frauen müssen auf der WHO-Definition von Gesundheit beruhen, die körperliches, soziales und seelisches Wohlbefinden bedeutet. Eine Gesundheitspolitik, die den Frauen nützt, muss die lebenslange Qualität ihrer Gesundheit berücksichtigen und auf die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Realitäten des weiblichen Lebens eingehen.

4. Teilhabe und Befähigungsstrategien

Frauen lernen Befähigungsstrategien, wenn sie imstande sind, sich zusammenzuschließen, um Veränderungen zu fordern. Frauen müssen eine führende Rolle in der Formulierung der Gesundheitspolitik, in Entscheidungsprozessen und der Umsetzung von Programmen spielen. Dies stellt eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Gesundheit der Frauen dar.

5. Frauenfreundliche und bedarfsgerechte Gesundheitsdienste

Gesundheitsstrategienund Gesundheitsdienste müssen die Menschenwürde der Frau achten und schützen und ihr Recht auf Intimität garantieren. Keine Einzelperson oder Gruppe darf wegen ihres Geschlechts diskriminiert oder stigmatisiert werden. Gesundheitsdienste müssen geschlechtsspezifisch sein und den besonderen Bedürfnissen von Frauen entsprechen.

6. Beziehungen zwischen den Geschlechtern

Weitgehende Veränderungen in der Gesundheit von Frauen setzen voraus, dass sich die Beziehungen zwischen Männern und Frauen ändern. Frauen und Männer müssen sich die Verantwortung für Familienplanung und Kindererziehung teilen.

Handlungsprioritäten

In den meisten Gesellschaften Mittel- und Osteuropas und in den Nachfolgestaaten der UdSSR verschlechtert sich die Gesundheit der Bevölkerungen. Zum Beispiel beträgt der Unterschied zwischen der weiblichen Lebenserwartung in Ost- und Westeuropa durchschnittlich 5 bis 10 Jahre. Der empfindlichste Indikator hierfür ist heute die Müttersterblichkeit, die in vielen mittel- und osteuropäischen Ländern und Nachfolgestaaten der UdSSR im Anstieg begriffen ist; in manchen Ländern ist sie sogar bis zu zehnmal so hoch wie in vielen westlichen Ländern der Region. Eine Trendwende erreicht man nur, wenn man umgehend reagiert und zugleich in langfristigen Investitionsstrategien denkt. EineReform ihrer Gesundheitssysteme stellt die mittel- und osteuropäischen Länder und die Nachfolgestaaten der UdSSR vor ungeheure Herausforderungen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Konferenz identifizierten sechs Bereiche mit Prioritätscharakter für die Gesundheit von Frauen. Diese prioritären Bereiche konzentrieren sich zwar in erster Linie auf die von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten und den Nachfolgestaaten der UdSSR angesprochenen Probleme. Sind jedoch für die Frauen der gesamten Europäischen Region der WHO wichtig. Diese Prioritäten sind:

  • Senkung der Müttersterblichkeit und erhöhte Sicherheit von Müttern
  • Forderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit
  • Einführung frauenfreundlicher Kostenstrategien
  • Unterstützung von Programmen zur Förderung gesunder Lebensweisen
  • Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
  • Verbesserungen für Frauen, die in der Gesundheitsversorgung arbeiten.

1. Zur Senkung der Müttersterblichkeit und Erhöhung der Sicherheit von Müttern sind erforderlich

  • eine verbesserte Gesundheitsfürsorge für Mutter und Kind
  • kostenwirksame pränatale Interventionen
  • modernisierte und frauenfreundliche Geburtspraktiken
  • Förderung des Stillens
  • Verbesserung des Wissens und Könnens von Hebammen
  • Schutz vor nicht bedarfsgerechten medizinischen Technologien
  • weniger Schwangerschaftsabbrüche unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen und
  • eine qualitativ hochwertige Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen.

2. Zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sind erforderlich:

  • mehr sexuelle Aufklärung für Mädchen und Jungen
  • leichter erhältliche Verhütungsmittel
  • Wahlmöglichkeiten bei Verhütungsmitteln
  • integrierte und gemeindenahe Dienste zur Familienplanung
  • vertrauliche Durchführung von Tests und
  • vertrauliche Beratung bei sexuell übertragbaren Krankheiten
  • Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten
  • vertrauliche Beratung bei HIV-Infektionen und AIDS und
  • Beratung für Prostituierte.

3. Die Einführung frauenfreundlicher Kostenstrategien erfordert

  • Unterstützung der Kostenrückerstattung bei Verhütungsmitteln
  • weitestgehende Förderung umfassender und gemeindenaher Gesundheitsdienste
  • vorrangige Schaffung von Vorsorge- und Gesundheitsförderungsprogrammen,
  • insbesondere in Bezug auf Herz- Kreislauferkrankungen und
  • Vorsorgeuntersuchungen für Brust- und Gebärmutterhalskrebs.

4. Die Unterstützung von Programmen zur Förderung gesunder Lebensweisen würde

  • eine gesunde Ernährung fördern
  • die psychische und geistige Gesundheit fördern
  • tabakfreie Lebensweisen stützen
  • Suchtbehandlungsmöglichkeiten bieten und
  • ein Altern in Gesundheit fördern.

5. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzt voraus, dass:

  • häusliche Gewalt und Vergewaltigung als Probleme der öffentlichen Gesundheit erkannt werden
  • Gesetze gegen Misshandlung und Vergewaltigung verabschiedet und vollstreckt werden
  • gegen Zwangsprostitution und Frauenhandel vorgegangen wird und
  • Frauen in Not Beratung und Schutz finden.

6. Verbesserungen für Frauen, die in der Gesundheitsversorgung arbeiten, setzt voraus, dass

  • Frauen besser bezahlt werden und
  • ihre Arbeitsbedingungen verbessert und der Sozialstatus von Frauen in Gesundheitsberufen angehoben wird
  • eine größere Zahl von Frauen in führende Positionen berufen wird und
  • gute Fortbildungsmöglichkeiten bestehen.

Politisches Bekenntnis zur Frauengesundheitspolitik

Die Konferenz belegte die breite Palette der bereits eingeleiteten politischen Initiativen. Dennoch ist das Bekenntnis zur Gesundheit von Frauen in der politischen Reform noch in vieler Hinsicht zu verstärken. Neben der umfassenden Einbeziehung von Frauengruppen und nichtstaatlichen Organisationen in interaktive politische Prozesse bedeutet dies, mehr Frauen in führende Positionen zu berufen. Sechs politische Mechanismen wurden empfohlen.

  1. Jedes Land sollte ein Frauengesundheitsbüro einrichten, das sich mit der Entwicklung einer sektorübergreifenden Frauengesundheitspolitik und eines Aktionsplans befasst.
  2. In jedem Land sollte ein nationales Frauengesundheitsforum geschaffen werden.
  3. Die Länder sollten eine zuverlässige Informationsgrundlage für eine ressortübergreifende Politik der Frauengesundheit schaffen, die z. B. die Bildungs-, Arbeits-, Sozial- und Wohnungssektoren umfasst. Dies erfordert Monitoring- und Berichtssysteme, die mit geschlechtsspezifischen, nichtaggregierten Daten zur sozioökonomischen und gesundheitlichen Lage der Frau arbeiten.
  4. Die Länder sollten regelmäßig umfassende Frauengesundheitsberichte veröffentlichen und diese den Parlamenten, den Medien und der Öffentlichkeit vorlegen.
  5. Die Länder sollten Forschungsstrategien für den Bereich Gesundheit von Frauen entwickeln. In diesen Strategien sollten Prioritätsbereiche für Studien aufgeführt sowie sich daraus ergebende Maßnahmen beschrieben werden. Der Forschungsansatz sollte multidisziplinär sein und die Entwicklung einer neuen Sozialepidemiologie für die Gesundheit von Frauen unterstützen. Alle Länder sollten ihre Forschungstätigkeit in Sachen Frauengesundheit intensivieren.
  6. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Region sollten im Rahmen der Frauengesundheitsinitiative des Regionalbüros Berichte zur Frauengesundheit erstellen. Sie werden Teil des Materials sein, das im September 1995 auf der 4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Beijing vorgelegt wird. Außerdem wird das Material bei der nächsten regionalen Vorbereitungstagung der Europäischen Wirtschaftskommission im Oktober 1994 in Wien sowie auf dem dieser Veranstaltung vorausgehenden Forum nichtstaatlicher Organisationen vorgelegt.

Koordination der Bemühungen

Die Initiativen für die Gesundheit von Frauen sollten in der gesamten Region gut koordiniert werden. Investoren und Geldgeber auf multilateraler wie bilateraler Ebene sollten ihre Prioritäten überprüfen und der Gesundheit von Frauen größere Aufmerksamkeit schenken. Sie sollten sicherstellen, dass Expertinnen aktiv in die Beraterteams einbezogen werden, die mit den mittel- und osteuropäischen Ländern und den Nachfolgestaaten der UdSSR zusammenarbeiten. Die WHO sollte die Möglichkeit der Schaffung eines Netzwerks von Frauengesundheitszentren prüfen, um so Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Frauengesundheit in der Europäischen Region zu unterstützen, und auch künftig durch regelmäßige vergleichende Kurzanalysen und Länderprofile die Entwicklung der Gesundheit von Frauen verfolgen.

Bürgerbeteiligung und Erlernen von Befähigungsstrategien

Es müssen Mechanismen geschaffen werden, die gewährleisten, dass die Ansichten von Frauen zu ihren Bedürfnissen und Problemen auch wirklich gehört werden. Gesellschaftliche und kulturelle Unterschiede sind anzuerkennen und zu achten. Die Öffentlichkeit muss über Forschungserkenntnisse zur Frauengesundheit in verständlicher und sachbezogener Form informiert werden. Vor allem aber müssen diese Mechanismen die Frauen dazu befähigen, eigenverantwortlich für ihre Gesundheit Sorge zu tragen.

Der Herausforderung gemeinsam begegnen

Das Thema Gesundheit von Frauen reicht über die Grenzen zwischen Ländern, politischen Systemen und kulturellen Unterschieden hinaus. Internationale Zusammenarbeit ist hier unabdingbar. Die WHO sollte sich mit anderen Organisationen zusammentun um die Initiative Investition in die Gesundheit von Frauen zu stärken und unterstützen.

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Die Wingspread Erklärung zu endokrinen Disruptoren (1991)

 

Die Veröffentlichung der deutschsprachigen Übersetzung des Wingspread  Statement an dieser Stelle erfolgt mit der freundlichen Genehmigung von und Dank an Dr. Theo Colburn. [Zum Originaltext

Im Juli 1991 traf eine Gruppe von Wissenschaftlern im Wingspread Conference Center Racine, Wisconsin, zusammen, darunter auch Pete Myers und Theo Colborn, um zum ersten Mal ihre Befürchtungen zu Verbreitung und Wirkungen von Substanzen zu disku­tieren, die in der Lage sind, in den Hormonhaushalt einzu­greifen. Es ist schon bemerkenswert genug, dass es gelungen ist, Wissenschaftler aus so unterschiedlichen Forschungsrich­tungen an einen Tisch zu bringen. In der Hoffnung aber, dass die­ses Treffen eine bleibende Wirkung zeigen möge, einigten sich die Beteiligten darüber hinaus auf die folgende gemeinsame Erklärung. Diese Erklärung kann WissenschaftlerInnen, PolitikerInnen und anderen engagierten Personen als Ausgangspunkt und Richtschnur bei ihren Bemühungen um dieses wichtige The­ma in Forschung und Politik dienlich sein. Die Unterzeichner der Erklärung sind am Ende namentlich aufgeführt.

Positionspapier „Chemisch induzierte Veränderungen der Sexualentwicklung: Übereinstimmende Tendenzen bei Mensch und Tier“

Das Problem

Viele der durch menschlichen Einfluss in der Umwelt verbreiteten Verbindungen sind in der Lage, in das endokrine Sy­stem von Tieren – Fischen, landlebenden Spezies und Menschen – einzugreifen. Die Folgen eines solchen Einflusses können einschneidend sein, denn Hormone spielen eine entscheidende Rolle bei der Regulation von Entwicklungsabläu­fen. Aufgrund der massiven und immer noch zunehmenden Kontamination unserer Umwelt durch Substanzen mit einer solchen Aktivität traf eine multidisziplinäre Gruppe von Ex­perten in Wingspread, Racine, Wisconsin, vom 26. bis 28. Juli 1991 zu einer Klausurtagung zusammen, um die bisher bekannten Tatsachen zu diesem Thema zusammenzutragen und zu erörtern. Zu den Teilnehmern gehörten Experten auf folgenden Gebieten: Anthropologie, Ökologie, vergleichende Endokrinologie, Histopathologie, Immunologie, Mamma­logie (Säugetierkunde), Medizin, Jura, Psychiatrie, Psychoneuroendokrinologie, Reproduktionsphysiologie, Toxikolo­gie, Naturschutz, Tumorbiologie und Zoologie.

Zweck des Zusammentreffens

  1. die Befunde der verschiedenen Forschungsrichtungen zu­sammenzutragen und im Hinblick auf die Größenordnung des Problems hormonell aktive Substanzen zu bewerten;
  2. festzustellen, welche Schlussfolgerungen man aus den vor­handenen Daten verlässlich ziehen kann; und
  3. ein Forschungsprogramm zu formulieren, das dazu beitra­gen kann, noch bestehende Unklarheiten auf diesem Gebiet aus der Welt zu schaffen.

Gemeinsame Erklärung

Die Teilnehmer an der Tagung einigten sich auf die folgende ge­meinsame Erklärung:

1. Wir sehen folgende Punkte als gesichert an:

  • Eine große Anzahl künstlicher, in die Um­welt freigesetzter Substanzen sowie einige wenige natürli­che Substanzen sind in der Lage, in das endokrine System von Mensch und Tier störend einzugreifen. Zu diesen Substanzen gehören langlebige halogenierte organische Ver­bindungen, die über die Nahrungskette angereichert wer­den, unter anderem verschiedene Pestizide (Fungizide, Herbizide und Insektizide) und andere Industriechemikali­en, verschiedene synthetische Produkte und einige Metal­le.
  • Viele Tierpopulationen sind von diesen Verbindungen be­reits in Mitleidenschaft gezogen worden. Zu den beobach­teten Folgen gehören: Schilddrüsenstörungen bei Vögeln und Fischen, Fertilitätsstörungen bei Vögeln, Fischen, Schalentieren und Säugern, verringerter Bruterfolg bei Vö­geln, Fischen und Schildkröten, Stoffwechselanomalien bei Vögeln, Fischen und Säugetieren, Verhaltensstörungen bei Vögeln, Demaskulinisierung und Feminisierung bei männ­lichen Fischen, Vögeln und Säugern, Defeminisierung und Maskulinisierung bei weiblichen Fischen und Vögeln so­wie ein gestörtes Immunsystem bei Vögeln und Säuge­tieren.
  • Das Wirkungsspektrum variiert von einer Art zur anderen und von einer Verbindung zur anderen. Es lassen sich je­doch vier allgemeingültige Aussagen treffen: (1) Die betref­fenden Chemikalien können auf Embryonen, Feten oder Neugeborene völlig anders wirken als auf den erwachse­nen Organismus; (2) in den meisten Fällen werden die Fol­gen beim Nachwuchs sichtbar und nicht beim schadstoff­belasteten elterlichen Organismus; (3) der Zeitpunkt der Einwirkung auf den sich entwickelnden Organismus ist von entscheidender Bedeutung für dessen weiteres Gedei­hen und für das künftige Potential seiner Möglichkeiten, und (4) selbst wenn es während der Embryonalentwick­lung zu massiven Schadstoffeinwirkungen kommt, kann es sein, dass deren Folgen erst beim Herangewachsenen in Er­scheinung treten.
    Die in der Natur beobachteten Anomalien der Sexualent­wicklung haben sich in Laborversuchen nachvollziehen und bestätigen lassen. Diese Studien bieten mögliche Er­klärungen für die in der Natur beobachteten Phänomene.
  • Auch Menschen sind von Substanzen dieser Art bereits ge­schädigt worden. Die Wirkungen von DES (Diäthylstil­böstrol), einem synthetischen Produkt, sind wie die ande­rer oben genannter Verbindungen in erster Linie östrogen­ähnlich. Die Töchter DES-behandelter Mütter leiden heute in verstärktem Maße unter Vaginalkarzinornen, verschie­denen Anomalien des Genitaltrakts, Schwangerschaftsstö­rungen und Veränderungen ihrer Immunreaktionen. So­wohl Männer als auch Frauen, die im Mutterleib DES aus­gesetzt waren, leiden unter angeborenen Anomalien des Genitalsystems und verminderter Fruchtbarkeit. Die Aus­wirkungen einer DES-Einwirkung in utero beim Menschen ähneln denen bei kontaminierten Tieren, so dass man da­von ausgehen muss, dass Menschen denselben Umweltrisi­ken ausgesetzt sind wie die Tierwelt.

 2. Folgende Punkte halten wir für sehr wahrscheinlich:

  •  Ein Teil der heute bei Menschen zu verzeichnenden Ent­wicklungsstörungen wird bei erwachsenen Nachkommen von Eltern beobachtet, die hormonartig wirkenden Sub­stanzen (Agonisten und Antagonisten) in Form von Um­weltschadstoffen ausgesetzt waren. Eine Reihe syn­thetisch hergestellter Agonisten und Antagonisten der Geschlechtshormone wird bei Angehörigen der amerikani­schen Bevölkerung heutzutage in Konzentrationen gemes­sen, die durchaus in jenem Bereich liegen, in dem in der Natur sichtbare Effekte festzustellen sind. Es ist sogar an­zumerken, dass man bereits am unteren Ende der Skala heute messbarer Schadstoffkonzentrationen in Laborexpe­rimenten messbare Ergebnisse bekommt.
  • Mit Fehlfunktionen in großem Maßstab, auf Populations­ebene, ist zu rechnen, wenn es nicht gelingen sollte, die Schadstoffbelastung unserer Umwelt mit synthetisch her­gestellten, hormonell wirksamen Substanzen zu verrin­gern. Durch die wiederholte und/oder konstante Belastung durch zahlreiche synthetische, bekanntermaßen hormonell aktive Chemikalien ergibt sich eine potentielle Bedrohung für Mensch und Tier von bisher unbekanntem Ausmaß.
  • Je mehr Aufmerksamkeit diesem Problemkreis zuteil wird, desto mehr Parallelen zwischen der Forschung in der Na­tur, im Labor und am Menschen werden sich herauskri­stallisieren.

3. Derzeit verfügbare Modelle sagen folgendes voraus:

  • Die betreffenden Verbindungen werden zwar über unter­schiedliche Mechanismen wirksam, doch sind ihnen gene­rell folgende potentielle Fähigkeiten zu unterstellen: (1) eine Nachahmung der Wirkung natürlicher Hormone durch Erkennung der entsprechenden Bindungsstellen an deren Rezeptoren; (2) eine Blockierung der Wirkung na­türlicher Hormone durch Besetzung von deren physiologi­schen Bindungsstellen; (3) eine direkte oder indirekte Wechselwirkung mit dem entsprechenden Hormon durch (4) einen verändernden Einfluss auf die natürliche Hor­monsynthese oder (5) auf den Hormonspiegel.
  • Sowohl exogene (von außen kommende) als auch endoge­ne (im Organismus vorhandene) Androgene (männliche Hormone) und Östrogene (weibliche Hormone) können die Gehirnentwicklung beeinflussen.
  • Jedwede Störung des endokrinen Systems eines sich ent­wickelnden Organismus ist in der Lage, dessen Entwick­lung zu beeinflussen: Dieser Einfluss ist typischerweise irreversibel. Viele geschlechtsgebundene Merkmale werden beispielsweise in einem frühen Stadium der Entwicklung während eines ganz bestimmten, eng begrenzten Zeitab­schnittes hormonell reguliert und können daher durch ge­ringste Schwankungen des Hormonspiegels beeinflusst werden. Alles deutet darauf  hin, dass einmal angelegte ge­schlechtsgebundene Merkmale später nicht mehr verän­dert werden können.
  • In der Natur beobachtete Fortpflanzungsstörungen geben auch im Hinblick auf Menschen zu denken, die mit den betroffenen Tieren dieselben Ressourcen – beispielsweise kontaminierten Fisch – teilen. Für Vögel ist Fisch eine der Hauptquellen der Schadstoffbelastung. Das bei Vögeln be­obachtete Modell der Störung hormoneller Vorgänge durch synthetische Substanzen ist das bisher am besten be­schriebene. Auch aus ihm lässt sich aufgrund der Ähnlichkeit hormoneller Vorgänge bei Menschen und Vögeln die Wahrscheinlichkeit für Parallelen zum Menschen ableiten.

 4. Unsere Voraussagen enthalten aus folgenden Gründen zahlreiche Unsicherheiten:

  •  Über Art und Ausmaß der Schadstoffauswirkungen auf den Menschen ist nicht sehr viel bekannt. Über die Vertei­lung dieser Schadstoffe in menschlichem – insbesondere in embryonalem - Gewebe liegen nur sehr begrenzte Infor­mationen vor. Erschwerend kommt hinzu, dass messbare Endpunkte (biologische Marker für Schadstoffbelastungen und -auswirkungen) sowie mehrere Generationen umfas­sende Studien fehlen, aus denen sich der aktuelle Stand der Belastung ablesen ließe.
  • Es gibt zwar quantitative Daten zur Verringerung des Fort­pflanzungserfolgs bei frei lebenden Tieren, doch adäquate Daten zur Veränderung von Verhaltensweisen fehlen. Was man bisher weiß, reicht allerdings hin, um sofortige An­strengungen zu fordern, um diese Wissenslücken zu schließen.
  • Man weiß nicht genug über die östrogenähnlichen Wir­kungen synthetischer Substanzen im Vergleich zu natürli­chen Östrogenen. Dies aber wäre ungemein wichtig, weil die Konzentrationen mancher synthetischer, östrogenähn­lich wirkender Substanzen die der natürlich vorkommen­den Östrogene übertreffen.

5. Wir sind der Ansicht, dass

  • die Sicherheitsüberprüfung von Produkten für den Handel ausgeweitet werden sollte auf deren potentielle hormonelle Aktivität in vivo. Für diesen Aspekt lassen sich Tierstudien durch nichts ersetzen.
  • für Verbindungen mit einem direkten hormonellen Effekt bereits jetzt im Handel brauchbare Assays zur Überprü­fung von deren androgenähnlicher oder deren östrogen­ähnlicher Wirkung zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber sollte vorsehen, dass sämtliche neu auf den Markt gebrach­ten Produkte und deren Abfallprodukte auf ihre hormo­nelle Aktivität hin überprüft werden müssen. Fällt der Test positiv aus, sollten weitere Tests auf die teratogene (Missbildungen fördernde) Wirkung (vor allem auch im Hinblick auf Funktionsstörungen und nicht nur im Hin­blick auf augenfällige Geburtsfehler) der betreffenden Sub­stanzen im Rahmen Generationen übergreifender Studien verlangt werden. Für alle langlebigen, in der Vergangenheit freigesetzten Produkte, die über die Nahrungskette ange­reichert werden können, sollte dies ebenfalls gelten.
  • bei der Beurteilung von Gesundheitsrisiken den Auswir­kungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit und der Ent­stehung von Funktionsstörungen unbedingt mehr Auf­merksamkeit zukommen muss. Die Beschränkung auf die Krebsfrage ist unzureichend, weil Chemikalien außer Krebs auch massive andere Gesundheitsschäden verursa­chen können.
  • eine umfassendere Liste dieser im Handel verfügbaren und schließlich in die Umwelt freigesetzten Substanzen erforderlich ist. Diese Information muss allgemein zugänglich ge­macht werden, denn so lässt sich auch das Risiko für den einzelnen reduzieren, Schadstoffbelastungen über die Ver­packung und Behandlung von Nahrungsmitteln ausgesetzt zu werden. Anstatt Schadstoffe in Wasser, Luft und Erdreich separat zu regulieren, sollten Regelungen zu Umweltbelastungen des Ökosystem als eine Einheit betrachtet werden.
  • das Verbot von Produktion und Einsatz langlebiger syn­thetischer Chemikalien das Problem der Schadstoffbela­stung noch nicht gelöst hat. Neue Ansätze werden benö­tigt, mit denen sich der schädliche Einfluss bereits in der Umwelt vorhandener Verbindungen wirksam verringern und die Freisetzung immer neuer Produkte mit ähnlichen Merkmalen verhindern lassen.
  • die beobachteten Folgen der Schadstoffbelastung für frei­lebende Tiere und Labortiere so schwerwiegend und tief­greifend sind, dass es dringend einer Forschungsinitiative bedarf, die sich der Probleme beim Menschen annimmt.
  • sowohl in Wissenschaftskreisen als auch im öffentlichen Bewusstsein dem Vorhandensein hormonell aktiver Sub­stanzen in der Umwelt, ihrer teratogenen Wirkung und den generationenübergreifenden Aspekten ihrer Wirkung so wenig Aufmerksamkeit zuteil wird, dass dieser Mangel unbedingt behoben werden muss. Da viele Funktionsstö­rungen bei der Geburt nicht sichtbar werden und sich oft erst im Erwachsenenalter manifestieren, werden sie von Ärzten, Eltern und den gesetzgebenden Organen oftmals übersehen und die verursachenden Substanzen niemals identi­fiziert.

6. Um die Verlässlichkeit unserer Prognosen zu verbessern,

  •  ist sehr viel mehr Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Entwicklungsbiologie zur Entwicklung hormonsensi­bler Organe notwendig. So muss zum Beispiel der endoge­ne Hormonspiegel bestimmt werden, der im Normalzu­stand zur Auslösung eines bestimmten Entwicklungs­schritts notwendig ist. Art-, organ- und stadienspezifische biologische Marker für einzelne Entwicklungsschritte müs­sen gefunden werden, so dass man ungewöhnliche Verhält­nisse anhand dieser Marker ablesen kann.
  • muss es mehr integrierte, kooperative Forschungsbestre­bungen geben, damit sich anhand von Laborstudien und von Beobachtungen an Tieren in freier Wildbahn Modelle für die Abschätzung von Gesundheitsrisiken beim Men­schen entwickeln lassen.
  • müssen auf allen Ebenen der Nahrungskette eines Ökosy­stems Indikatorarten ausgewählt werden, anhand derer sich Funktionsverluste einerseits und die Dynamik der Ver­breitung einer chemischen Verbindung im ganzen System andererseits ablesen lassen.
  • müssen messbare biologische Marker für das Maß der Schadstoffbelastung gefunden werden. Hierbei ist ein brei­tes Spektrum an Wirkungen auf molekularer und zellulä­rer Ebene und auf der Ebene von Einzelorganismen und Gesamtpopulation zu berücksichtigen. Molekulare und zelluläre Marker sind zur frühzeitigen Auffindung von Funktionsstörungen wichtig. Notwendig ist zudem eine Kenntnis der Verteilungs- und Aktivitätsmuster von Hor­monen und Enzymen im Normalzustand.
  • muss bei Säugetieren die interne Schadstoffbelastung des Körpers insgesamt gemessen und geschätzt werden, und zwar durch die Beschreibung der Konzentration in einer Eizelle, so dass sich die zu erwartende Schadstoffbelastung für den Embryo, Fetus, das Neugeborene und das erwach­sene Tier hochrechnen lässt. Zur Abschätzung von Gefah­ren müssen die in der Natur beobachteten Phänomene im Laborversuch nachgestellt werden. Resultat dieser Bestre­bungen sollte eine Dosis-Wirkungskurve sein, anhand de­rer man die in der Natur beobachteten Phänomene wieder­um bewerten kann.
  • muss die Feldforschung intensiviert werden, um beispiels­weise den Einfluss abschätzen zu können, den die Einwan­derung weniger belasteter Organismen in hoch kontami­nierte Regionen auf die Stabilisierung der heimischen Po­pulation hat, wenn deren Bruterfolg relativ eingeschränkt ist.
  • ist es aus einer Reihe von Gründen notwendig, die in utero mit  DES in Kontakt geratene Bevölkerungsgruppe noch­mals zu untersuchen. Erstens, weil der DES-Einfluss mög­licherweise mit der ungehinderten Freisetzung großer Mengen synthetischer Chemikalien zusammenfiel, so dass die Ergebnisse der ursprünglichen DES-Untersuchungen von anderen Außeneinflüssen überlagert sein könnten. Zweitens, weil der pränatale Einfluss von Hormonen wo­möglich zu einer erhöhten Hormonsensibilität im späteren Leben führt. Infolgedessen kommen gerade jetzt die ersten der in utero DES ausgesetzten Personen in das Alter, in dem verschiedene Krebsarten (Vaginalkarzinome, Endo­metriumkarzinome, Mamma- und Prostatakarzinome) ge­häuft auftreten müssten, falls die Betroffenen durch das hormonelle Umfeld im Mutterleib tatsächlich ein erhöhtes Krebsrisiko tragen sollten. Ein unterer Grenzwert für die Wirksamkeit von DES muss bestimmt werden. Selbst die geringste bekannte Dosierung hatte zu Vaginalkarzinomen geführt. Vielleicht ergibt sich aus der DES-Belastung menschlicher Embryos ein Modell für die schlimmst­mögliche Wirkung, das auch als Grundlage für weniger schwere Auswirkungen anderer Umwelt-Östrogene Gel­tung hat. Die bei DES-Betroffenen identifizierten biologi­schen Marker könnten damit Forschungen zu den Auswir­kungen anderer Substanzen dienlich sein.
  • sind Methoden zur Früherkennung unerlässlich, mit denen man feststellen kann, ob die menschliche Fruchtbarkeit in der Tat abnimmt. Denn die Auswirkungen hormonell ak­tiver Substanzen auf den relativ langlebigen Menschen las­sen sich möglicherweise nicht so leicht ausmachen wie die bei kurzlebigen Tierarten im Labor oder in der Natur. Das ist nicht nur vom Standpunkt des einzelnen aus bedeut­sam, sondern auch auf der Populationsebene, denn Un­fruchtbarkeit gibt Anlass zur Besorgnis und hat sowohl psychologische als auch ökonomische Konsequenzen. Es gibt bereits Methoden, mit denen sich die Fruchtbarkeit des Menschen abschätzen lässt. Im Rahmen neuerer Tech­niken sollten verstärkt Assays für die Aktivität von Leber­enzymen, die Bestimmung der Spermienzahl, die Analyse von Entwicklungsstörungen und die Untersuchung histo­pathologischer Veränderungen herangezogen werden. Außerdem sollten mehr und bessere Biomarker zur Beur­teilung sozialer und verhaltensphysiologischer Entwick­lungsprozesse gefunden werden. Und schließlich sollte der Bewertung generationenübergreifender Krankengeschich­ten und speziellen chemischen Analysen von Geweben und Produkten der Fortpflanzungsorgane, einschließlich der Muttermilch, auf einzelne Verbindungen (und nicht auf ganze Verbindungsklassen) hin mehr Aufmerksamkeit zu­kommen.

Dr. Howard A. Bern, Professor für ganzheitliche Biologie (Emeritus) und Endokrinologe am Department of Integrative Biology and Cancer Research Lab der University of Califor­nia, Berkeley, Kalifornien

Dr. Phyllis Blair, Professorin für Immunologie am Depart­ment of Molecular and Cell Biology der University of Cali­fornia, Berkeley, Kalifornien

Sophie Brasseur, Meeresbiologin am Department of Estua­rine Ecology, Research Institute for Nature Management, Te­xel, Niederlande

Dr. Theo Colborn, Senior Fellow, World Wildlife Fund Inc. und W. Alton Jones Foundation Inc., Washington,DC

Dr. Gerald Cunha, Entwicklungsbiologe am Department of Anatomy der University of California, San Francisco, Ka­lifornien

Dr. William Davis, Umweltforscher, U.S. Environmental Protection Agency, Environmental Research Lab, Sabine Is­land, Florida

Dr. Klaus D. Döhler, Leiter der Forschungsabteilung, Pharma Bissendorf Peptid GmbH, Hannover

Glen Fox, Sachverständiger für Schadstoffe, National Wild­life Research Center, Environment Canada, Quebec, Kanada

Dr. Michael Fry, Forschungsprofessor am Department of Avian Science der University of California, Davis, Kalifornien

Dr. Earl Gray, Abteilungsleiter der Abteilung Developmen­tal and Reproductive Toxicology am Health Effects Research Laboratory, U.S. Environmental Protection Agency, Research Triangle Park, North Carolina

Dr. Richard Green, Professor für Psychiatrie am Department of Psychiatry/NPI, School of Medicine der University of Ca­lifornia,Los Angeles, Kalifornien

Dr. Melissa Hines, Assistenzprofessorin am Department of Psychiatry/NPI, School of Medicine der University ofCalifor­nia,Los Angeles, Kalifornien

Timothy J. Kubiak, Spezialist für Umweltschadstoffe am De­partment of Interior, U.S. Fish and Wildlife Service, East Lan­sing, Michigan

Dr. John McLachlan, Abteilungsleiter Intramural Research und Leiter des Laboratory of Reproductive and Developmen­tal Toxicology, National Institute of Environmental Health Sciences, National Institutes of Health, Research Triangle Park, North Carolina

Dr. J. P. Myers, Direktor der W. Alton Jones Foundation Inc., Charlottesville, Virginia

Dr. Richard E. Peterson, Professor für Toxikologie and Phar­makologie, School of Pharmacy der University of Wisconsin, Madison, Wisconsin

Dr. P. J. H. Reijnders, Leiter der Abteilung für Meeressäuge­tiere am Department of Estuarine Ecology, Research Institute for Nature Management,Texel, Niederlande

Dr. Ana Soto, Associate Professor am Department of Ana­tomy and Cellular Biology,TuftsUniversitySchool of Me­dicine, Boston, Massachusetts

Dr. Glen Van Der Kractk, Assistenzprofessor am College ofBiological Sciences, Department of Zoology, University of Guelph, Ontario, Kanada

Dr. Frederick vom Saal, Professor am College of Arts and Sciences, Division of Biological Sciences, University of Mis­souri, Columbia, Missouri

Dr. Pat Whitten, Assistenzprofessorin am Department of An­thropology, EmoryUniversity, Atlanta, Georgia

Links

Webseite Theo Colburn: Endocrine Disruption Exchange

 

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Die Charta von Ottawa (1986)

Die Charta von Ottawa

Die Charta von Ottawa

Die erste Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung hat am 21. November 1986 in Ottawa die folgende Charta verabschiedet. In Deutschland hat sie bisher vergleichsweise wenig Verbreitung gefunden und kaum jemand kennt die Inhalte der Charta von Ottawa. Auch wenn anfänglich an eine Umsetzung bis zum Jahr 2000 gedacht war, so erscheint es jetzt, 10 Jahre später, mehr als dringlich, auch bei uns ernsthaft nach Wegen zu suchen, die Ottawa-Charta besser umzusetzen. Wie dies geschehen kann, insbesondere im Zusammenhang mit Brustkrebs, dazu finden sich einige Antworten z.B. im 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Brustkrebs oder in den hier zusammengstellten Literaturhinweisen.

Die Ottawa-Charta ist eines der Basispapiere für eine öffentliche Gesundheitsbewegung, das zu aktivem Handeln für das Ziel „Gesundheit für alle“ bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus aufgerufen hat. Sie wurde auf der ersten Internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung am 21. November 1986 verabschiedet. Ausgangspunkt war u.a. die Deklaration von Alma-Ata zur gesundheitsbezogenen Grundbetreuung.

Die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung

Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozeß, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können. In diesem Sinne ist die Gesundheit als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens zu verstehen und nicht als vorrangiges Lebensziel. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit betont wie die körperlichen Fähigkeiten. Die Verantwortung für Gesundheitsförderung liegt deshalb nicht nur bei dem Gesundheitssektor sondern bei allen Politikbereichen und zielt über die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfassendem Wohlbefinden hin.
Voraussetzungen für die Gesundheit

Grundlegende Bedingungen und konstituierende Momente von Gesundheit sind Frieden, angemessene Wohnbedingungen, Bildung, Ernährung, Einkommen, ein stabiles Öko-System, eine sorgfältige Verwendung vorhandener Naturressourcen, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Jede Verbesserung des Gesundheitszustandes ist zwangsläufig fest an diese Grundvoraussetzungen gebunden.
Interessen vertreten

Ein guter Gesundheitszustand ist eine wesentliche Bedingung für soziale, ökonomische und persönliche Entwicklung und entscheidender Bestandteil der Lebensqualität. Politische, ökonomische, soziale, kulturelle, biologische sowie Umwelt und Verhaltensfaktoren können alle entweder der Gesundheit zuträglich sein oder auch sie schädigen. Gesundheitsförderndes Handeln zielt darauf ab, durch aktives anwaltschaftliches Eintreten diese Faktoren positiv zu beeinflussen und der Gesundheit zuträglich zu machen.
Befähigen und ermöglichen

Gesundheitsförderung ist auf Chancengleichheit auf dem Gebiet der Gesundheit gerichtet. Gesundheitsförderndes Handeln bemüht sich darum, bestehende soziale Unterschiede des Gesundheitszustandes zu verringern sowie gleiche Möglichkeiten und Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Menschen befähigt werden, ihr größtmöglichstes Gesundheitspotential zu verwirklichen. Dies umfaßt sowohl Geborgenheit und Verwurzelung in einer unterstützenden sozialen Umwelt, den Zugang zu allen wesentlichen Informationen, die Entfaltung von praktischen Fertigkeiten, als auch die Möglichkeit, selber Entscheidungen in Bezug auf ihre persönliche Gesundheit treffen zu können. Menschen können ihr Gesundheitspotential nur dann weitestgehend entfalten, wenn sie auf die Faktoren, die ihre Gesundheit beeinflussen, auch Einfluß nehmen können. Dies gilt für Frauen ebenso wie für Männer.

Vermitteln und vernetzen

Der Gesundheitssektor allein ist nicht in der Lage, die Voraussetzungen und guten Perspektiven für die Gesundheit zu garantieren. Gesundheitsförderung verlangt vielmehr ein koordiniertes Zusammenwirken unter Beteiligung der Verantwortlichen in Regierungen, im Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftssektor, in nichtstaatlichen und selbstorganisierten Verbänden und Initiativen sowie in lokalen Institutionen, in der Industrie und den Medien. Menschen in allen Lebensbereichen sind daran zu beteiligen als einzelne, als Familien und Gemeinschaften. Die Berufsgruppen und sozialen Gruppierungen sowie die Mitarbeiter des Gesundheitswesens tragen große Verantwortung für eine gesundheitsorientierte Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft. Die Programme und Strategien zur Gesundheitsförderung sollten den örtlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Länder und Regionen angepaßt sein und die unterschiedlichen Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme sowie die kulturellen Gegebenheiten berücksichtigen.
Aktives, gesundheitsförderndes Handeln erfordert: Eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik entwickeln

Gesundheitsförderung beinhaltet weit mehr als medizinische und soziale Versorgung. Gesundheit muß auf allen Ebenen und in allen Politiksektoren auf die politische Tagesordnung gesetzt werden. Politikern müssen dabei die gesundheitlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen und ihre Verantwortung für Gesundheitsförderung verdeutlicht werden. Dazu wendet eine Politik der Gesundheitsförderung verschiedene, sich gegenseitig ergänzende Ansätze an, u. a. Gesetzesinitiativen, steuerliche Maßnahmen und organisatorisch strukturelle Veränderungen. Nur koordiniertes, verbündetes Handeln kann zu einer größeren Chancengleichheit im Bereich der Gesundheits-, Einkommens- und Sozialpolitik führen. Ein solches gemeinsames Handeln führt dazu, ungefährlichere Produkte, gesündere Konsumgüter und gesundheitsförderlichere soziale Dienste zu entwickeln sowie sauberere und erholsamere Umgebungen zu schaffen.

Eine Politik der Gesundheitsförderung muß Hindernisse identifizieren, die einer gesundheitsgerechteren Gestaltung politischer Entscheidungen und Programme entgegenstehen. Sie muß Möglichkeiten einer Überwindung dieser Hemmnisse und Interessensgegensätze bereitstellen. Ziel muß es sein, auch politischen Entscheidungsträgern die gesundheitsgerechtere Entscheidung zur leichteren Entscheidung zu machen.

Gesundheitsförderliche Lebenswelten schaffen

Unsere Gesellschaften sind durch Komplexität und enge Verknüpfung geprägt; Gesundheit kann nicht von anderen Zielen getrennt werden. Die enge Bindung zwischen Mensch und Umwelt bildet die Grundlage für einen sozial-ökologischen Weg zur Gesundheit. Oberstes Leitprinzip für die Welt, die Länder, Regionen und Gemeinschaften ist das Bedürfnis, die gegenseitige Unterstützung zu fördern – sich um den anderen, um unsere Gemeinschaften und unsere natürliche Umwelt zu sorgen. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Erhaltung der natürlichen Ressourcen als globale Aufgabe.

Die sich verändernden Lebens-, Arbeits- und Freizeitbedingungen haben entscheidenden Einfluß auf die Gesundheit. Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert, sollte eine Quelle der Gesundheit und nicht der Krankheit sein. Gesundheitsförderung schafft sichere, anregende, befriedigende und angenehme Arbeits- und Lebensbedingungen. Eine systematische Erfassung der gesundheitlichen Folgen unserer sich rasch wandelnden Umwelt – insbesondere in den Bereichen Technologie, Arbeitswelt, Energieproduktion und Stadtentwicklung – ist von essentieller Bedeutung und erfordert aktives Handeln zugunsten der Sicherstellung eines positiven Einflusses auf die Gesundheit der Öffentlichkeit. Jede Strategie zur Gesundheitsförderung muß den Schutz der natürlichen und der sozialen Umwelt sowie die Erhaltung der vorhandenen natürlichen Ressourcen mit zu Ihrem Thema machen.

Gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen unterstützen

Gesundheitsförderung wird realisiert im Rahmen konkreter und wirksamer Aktivitäten von Bürgern in ihrer Gemeinde: in der Erarbeitung von Prioritäten, der Herbeiführung von Entscheidungen sowie bei der Planung und Umsetzung von Strategien. Die Unterstützung von Nachbarschaften und Gemeinden im Sinne einer vermehrten Selbstbestimmung ist ein zentraler Angelpunkt der Gesundheitsförderung; ihre Autonomie und Kontrolle über die eigenen Gesundheitsbelange ist zu stärken.

Die Stärkung von Nachbarschaften und Gemeinden baut auf den vorhandenen menschlichen und materiellen Möglichkeiten der größeren öffentlichen Teilnahme und Mitbestimmung auf. Selbsthilfe und soziale Unterstützung sowie flexible Möglichkeiten der größeren öffentlichen Teilnahme und Mitbestimmung für Gesundheitsbelange sind dabei zu unterstützen bzw. neu zu entwickeln. Kontinuierlicher Zugang zu allen Informationen, die Schaffung von gesundheitsorientierten Lernmöglichkeiten sowie angemessene finanzielle Unterstützung gemeinschaftlicher Initiativen sind dazu notwendige Voraussetzungen.

Persönliche Kompetenzen entwickeln

Gesundheitsförderung unterstützt die Entwicklung von Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten durch Information, gesundheitsbezogene Bildung sowie die Verbesserung sozialer Kompetenzen und lebenspraktischer Fertigkeiten. Sie will dadurch den Menschen helfen, mehr Einfluß auf ihre eigene Gesundheit und ihre Lebenswelt auszuüben, und will ihnen zugleich ermöglichen, Veränderungen in ihrem Lebensalltag zu treffen, die ihrer Gesundheit zu gute kommen.

Es gilt dabei, Menschen zu lebenslangem Lernen zu befähigen, und ihnen zu helfen, mit den verschiedenen Phasen ihres Lebens sowie eventuellen chronischen Erkrankungen und Behinderungen umgehen zu können. Dieser Lernprozeß muß sowohl in Schulen wie auch zu Hause, am Arbeitsplatz und innerhalb der Gemeinde erleichtert werden. Erziehungsverbände, die öffentlichen Körperschaften, Wirtschaftsgremien und gemeinnützige Organisationen sind hier ebenso zum Handeln aufgerufen wie die Bildungs- und Gesundheitsinstitutionen selbst.

Die Gesundheitsdienste neu orientieren

Die Verantwortung für die Gesundheitsförderung wird in den Gesundheitsdiensten, von Einzelpersonen, Gruppen, den Ärzten und anderen Mitarbeitern des Gesundheitswesens, den Gesundheitseinrichtungen und dem Staat geteilt. Sie müssen gemeinsam darauf hinarbeiten, ein Versorgungssystem zu entwickeln, das auf die stärkere Förderung von Gesundheit ausgerichtet ist und weit über die medizinisch-kurativen Betreuungsleistungen hinausgeht.

Die Gesundheitsdienste müssen dabei eine Haltung einnehmen, die feinfühlig und respektvoll die unterschiedlichen kulturellen Bedürfnisse anerkennt. Sie sollten dabei die Wünsche von Individuen und sozialen Gruppen nach einem gesünderen Leben aufgreifen und unterstützen sowie Möglichkeiten der besseren Koordination zwischen dem Gesundheitssektor und anderen sozialen, politischen, ökonomischen Kräften eröffnen.

Eine solche Neuorientierung von Gesundheitsdiensten erfordert zugleich eine stärkere Aufmerksamkeit für gesundheitsbesogene Forschung wie auch für die notwendigen Veränderungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Ziel dieser Bemühungen soll ein Wandel der Einstellungen und der Organisationsformen sein, die eine Orientierung auf die Bedürfnisse des Menschen als ganzheitliche Persönlichkeit ermöglichen.

Auf dem Weg in die Zukunft

Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, daß man sich um sich selbst und für andere sorgt, daß man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben sowie dadurch, daß die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen herstellt, die all ihren Bürgern Gesundheit ermöglichen.

Füreinander Sorge zu tragen, Ganzheitlichkeit und ökologisches Denken sind Kernelemente bei der Entwicklung von Strategien zur Gesundheitsförderung. Alle Beteiligten sollten als ein Leitprinzip anerkennen, daß in jeder Phase der Planung, Umsetzung und Auswertung von gesundheitsfördernden Handlungen Frauen und Männer gleichberechtigte Partner sind.

Gemeinsame Verpflichtung zur Gesundheitsförderung

Die Teilnehmer der Konferenz rufen dazu auf:

an einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik mitzuwirken und sich dafür einzusetzen, daß ein eindeutiges politisches Engagement für Gesundheit und Chancengleichheit in allen Bereichen zustande kommt;

allen Bestrebungen entgegenzuwirken, die auf die Herstellung gesundheitsgefährdender Produkte, auf die Erschöpfung von Ressourcen, auf ungesunde Umwelt- und Lebensbedingungen oder eine ungesunde Ernährung gerichtet sind. Es gilt dabei, Fragen des öffentlichen Gesundheitsschutzes wie Luftverschmutzung, Gefährdungen am Arbeitsplatz, Wohn- und Raumplanung in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit zu stellen;

die gesundheitlichen Unterschiede innerhalb der Gesellschaften und zwischen ihnen abzubauen und die von den Vorschriften und Gepflogenheiten dieser Gesellschaften geschaffenen Ungleichheiten im Gesundheitszustand zu bekämpfen;

die Menschen selber als die Träger ihrer Gesundheit anzuerkennen und sie zu unterstützen und auch finanziell zu befähigen, sich selbst, ihre Familien und Freunde gesund zu erhalten. Soziale Organisationen und die Gemeinde sind dabei als entscheidende Partner im Hinblick auf Gesundheit, Lebensbedingungen und Wohlbefinden zu akzeptieren und zu unterstützen;

die Gesundheitsdienste und ihre Mittel auf die Gesundheitsförderung hin umzuorientieren und auf das Zusammenwirken der Gesundheitsdienste mit anderen Sektoren, anderen Disziplinen und, was noch viel wichtiger ist, mit der Bevölkerung selbst hinzuwirken;

die Gesundheit und ihre Erhaltung als eine wichtige gesellschaftliche Investition und Herausforderung zu betrachten und die globale ökologische Frage unserer Lebensweisen aufzuwerfen.

Die Konferenzteilnehmer rufen auf, sich in diesem Sinne zu einer starken Allianz zur Förderung der öffentlichen Gesundheit zusammenzuschließen.

Aufruf zu internationalem Handeln

Die Konferenz ersucht die Weltgesundheitsorganisation und alle anderen internationalen Organisationen, für die Förderung von Gesundheit Partei zu ergreifen und ihre einzelnen Mitgliedsländer dabei zu unterstützen, Strategien und Programme für die Gesundheitsförderung zu entwickeln.

Die Konferenz ist der festen Überzeugung, daß dann, wenn Menschen in allen Bereichen des Alltages, wenn soziale Verbände und Organisationen, wenn Regierungen, die Weltgesundheitsorganisation und alle anderen betroffenen Gruppen ihre Kräfte entsprechend den moralischen und sozialen Werten dieser Charta vereinigen und Strategien der Gesundheitsförderung entwickeln, daß dann „Gesundheit für alle“ im Jahre 2000 Wirklichkeit werden wird.

WHO-autorisierte Übersetzung: Hildebrandt/Kickbusch auf der Basis von Entwürfen aus der DDR und von Badura sowie Milz. Zur englischen Version: Ottawa Charter for Health Promotion (zur Webseite der WHO)

Weiterlesen

Rolf Rosenbrock: Die Umsetzung der Ottawa Charta in Deutschland (zur Webseite der Bibliothek des Wissenschaftszentrums Berlin)

Abbildung: Cool Canada von Takashi Toyooka, Creative Commons 2.0

Rubrik basics, geschichte

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