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Die Deklaration von Helsinki (Forschung am Menschen)

Die Deklaration von Helsinki (Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen = Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects) wird vom Weltärztebund herausgegeben und aktualisiert. Der erste Entwurf wurde 1964 vom Weltärztebund verabschiedet. Revisionen wurden 1975 (Tokio, Japan), 1983 (Venedig, Italien), 1989 (Hongkong), 1996 (Somerset West, Südafrika), 2000 (Edinburgh, Schottland) und 2004 (Tokio, Japan) verabschiedet. Die aktuellste Übersetzung in die deutsche Sprache ist auf der Webseite der Bundesärztekammer online unter:
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/92helsinki.pdf

Hinweis: Die Deklaration wurde im Oktober 2008 in Seoul, Südkorea erneut aktualisiert. Die aktuelle Version liegt in deutscher Sprache noch nicht vor, s. Hinweise zu den §§ 19 und 30 bei uns im infoblog! Aktuell gültige Version in englischer Sprache auf der Webseite des Weltärztebundes (World Medical Association): http://www.wma.net/e/policy/b3.htm

Zum Weiterlesen:

wikipedia: Deklaration von Helsinki

Die neue Deklaration von Helsinki – Vergleich mit der bisherigen Fassung. Jürgen Taupitz vergleicht die “Version 2000″ mit der Vorgänger-Version (Dt Ärztebl 2001; 98: A 2413–2420 [Heft 38]).

Hinweis: Zu Jochen Taupitz schreibt Klaus-Peter Görlitzer, Bioskop, Heft Nr. 45, März 2009, S. 3 unter der Überschrift “Merkwürdige Ärzteberater”: “Bei der Anhörung zum Patientenverfügungsgesetz am 4. März war ein Experte nicht geladen, der seit Jahren als Politikberater hofiert wird: der Mannheimer Juraprofessor Jochen Taupitz, bekannt etwa als Mitglied des Deutschen Ethikrates. Wenige Tage nach der Anhörung verschaffte sich Taupitz via Spiegel Resonanz. Ärzte, empfahl Medizinrechtler Taupitz im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin, sollten Menschen auch bei der Selbsttötung helfen; über Standesrichtlinien, die dies als unethisch bewerten, könne sich jeder Mediziner ohne juristische Probleme hinwegsetzen. Prompt reagierte die Bundesärztekammer (BÄK): »Wir wollen nicht, dass Ärzte sich an der Tötung von Menschen beteiligen – auch nicht als Gehilfe«, stellte BÄK-Vize-Chef Frank Ulrich Montgomery in einer Pressemitteilung klar. Wer Montgomery kennt, nimmt ihm das gern ab. Noch glaubwürdiger wäre die BÄK, wenn sie sich von Beratern wie Taupitz trennen würde: Der sitzt nämlich nach wie vor in der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK. Und im selben Gremium wirkt auch Professor Dieter Birnbacher mit – ein Bioethiker, der gleichzeitig dem »Wissenschaftlichen Beirat« der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vorsitzt.” Das sehen wir allerdings  auch so.

Der”Nürnberger Kodex” (1947)

Arzneimittelforschung: Wissenschaft im öffentlichen Interesse? Ein Buko Pharmabrief spezial 12/2005

Rubrik forschung, grundsätze


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