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	<title>ethik &#187; juristisches</title>
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	<description>medizinethik, medizingeschichte, normsetzungen &#38; mehr ...</description>
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		<title>PatientInnenrechtegesetz (PatientInnenschutzgesetz)</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 23:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
				<category><![CDATA[basics]]></category>
		<category><![CDATA[juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Patientinnenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgesetzgebung]]></category>

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		<description><![CDATA[Druck &#124; Download PDFIn Deutschland gibt es kein Patientenrechtegesetz. „Deutschland gehört in die Gruppe derjenigen Länder, in denen die Patientenrechte zersplittert auf verschiedene Gesetze und deren Interpretation durch Rechtsprechung und Literatur verteilt sind: Haftungsrecht, ärztliches Berufsrecht, Sicherheitsrecht (z. B. Arzneimittelrecht) und Krankenversicherungsrecht. Patientenrechte sind bisher das Ergebnis der Interpretation vorhandener allgemeiner Rechtsnormen durch die Rechtspraxis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:right; margin: 0px 0px 0px 0px;" ><a href="http://www.bcaction.de/ethics/patientinnenrechtegesetz/?pfstyle=wp" style="text-decoration: none; outline: none; color: #197ca6;"><img class="printfriendly" src="http://www.bcaction.de/images/pdf.gif" /><span class="printfriendly" style="font-size:12px; margin-left:3px;  color: #197ca6;">Druck | Download PDF</span></a></div><h3>In Deutschland gibt es kein Patientenrechtegesetz.</h3>
<p>„Deutschland gehört in die Gruppe derjenigen Länder, in denen die Patientenrechte zersplittert auf verschiedene Gesetze und deren Interpretation durch Rechtsprechung und Literatur verteilt sind: Haftungsrecht, ärztliches Berufsrecht, Sicherheitsrecht (z. B. Arzneimittelrecht) und Krankenversicherungsrecht. Patientenrechte sind bisher das Ergebnis der Interpretation vorhandener allgemeiner Rechtsnormen durch die Rechtspraxis (insbesondere Gerichte) und die Rechtswissenschaft.“</p>
<p>In der nachfolgenden Auflistung kann man ersehen, wann andere Länder Ihr Patientenschutzgesetz erlassen haben:</p>
<p><strong>Finnland</strong>, 1992: <a href="http://www.finlex.fi/sv/laki/ajantasa/1992/19920785" target="_blank">Lag om patientens ställning och rättigheter</a></p>
<p><strong>Niederlande</strong>, 1994: <a href="http://web.archive.org/web/20050204084501/http://home.planet.nl/%7Eprivacy1/wgbo.htm" target="_blank">Dutch Medical Treatment Act</a></p>
<p><strong>Australien</strong>, 1994: <a href="http://www.legislation.act.gov.au/a/1994-72/19941101-4406/pdf/1994-72.pdf" target="_blank">Medical Treatment Act</a></p>
<p><strong>Israel</strong>, 1996: <a href="http://waml.haifa.ac.il/index/reference/legislation/israel/israel1.htm" target="_blank">Patient´s Rights Act</a></p>
<p><strong>Litauen</strong>, 1996: <a href="http://www3.lrs.lt/pls/inter2/dokpaieska.showdoc_e?p_id=111935" target="_blank">Law on the Rights of Patients and Damage Done to Patients</a></p>
<p><strong>Island</strong>, 1997: <a href="http://www.althingi.is/lagas/123a/1997074.html" target="_blank">Lög um réttindi sjúklinga</a></p>
<p><strong>Ungarn</strong>, 1997: <a href="http://www.szoszolo.hu/53/rights_and_obligations_of_patients.htm" target="_blank">Rights and Obligations of Patients</a> (According to Act CLIV of 1997 on Health)</p>
<p><strong>Lettland,</strong> 1997: <a href="http://home.broadpark.no/~wkeim/files/Latvia_The_law_of_Medicine.htm" target="_blank">The law of the Medicine</a></p>
<p><strong>Griechenland</strong>, 1997:  <a href="http://www.mednet.gr/eeeaa/pdf/law-2519-1997.pdf" target="_blank">Law 2519/21-8-97</a></p>
<p><strong>Dänemark</strong>, 1998:  <a href="https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=87608" target="_blank">Lov om patienters retsstilling</a>, LOV nr 482 af 01/07/1998</p>
<p><strong>Norwegen</strong>, 1999:  <a href="http://www.lovdata.no/all/hl-19990702-063.html" target="_blank">Pasientrettighetsloven</a></p>
<p><strong>Georgien</strong>, 2000:  <a href="http://www.aitel.hist.no/%7Ewalterk/wkeim/files/Georgia_Patients_Rights_Law.htm" target="_blank">The Law of Georgia on the right of patients</a></p>
<p><strong>England</strong>, 2001, aktualisiert 2011: <a href="http://services.parliament.uk/bills/2010-11/healthandsocialcare.html" target="_blank">Health and Social Care Bill</a></p>
<p><strong>Schweiz</strong>, 2002:  Patientenrechtverordnung, Patientenrechtsgesetz ist in Vorbereitung</p>
<p><strong>Frankreich</strong>, 2002, konsolodiert 2011:  <a href="http://www.legifrance.gouv.fr/WAspad/UnTexteDeJorf?numjo=mesx0100092l#" target="_blank">LOI n° 2002-303 du 4 mars 2002 relative aux droits des malades et à la qualité du système de santé</a></p>
<p><strong>Belgien</strong>, 2002:  Act on Patients’ Rights</p>
<p><strong>Estland</strong>, 2002 Entwurf: <a href="http://www.aitel.hist.no/%7Ewalterk/wkeim/files/Estonia_PATSIENDISEADUS.htm" target="_blank">Draft of the Act on Patients&#8217; Rights / Patsiendiseadus</a></p>
<p><strong>Schweiz</strong>, 2003:  Charta, Patientenrechtverordnung 1991, Patientenrechtsgesetz in Vorbereitung</p>
<p><strong>Rumänien</strong>, 2003:  Law of Patients’ Rights (law 46)</p>
<p><strong>Zypern</strong>, 2005:  Law 1/2005: <a href="http://www.aitel.hist.no/%7Ewalterk/wkeim/files/Cyprus-N.1%28I%292005-English-translation.doc" target="_blank">Patient Rights Law (word.doc)</a></p>
<p><strong>Und Deutschland?</strong><br />
Die Notgemeinschaft der Medizingeschädigten wandte sich bereits 1998 mit einer <a href="http://www.bcaction.de/ethics/pdf/1998_Petition_Patientenschutzgesetz_NMG.pdf">Petition zur Etablierung eines Patientenschutzgesetzes</a> an den Deutschen Bundestag. <a href="http://quepnet.fh-bielefeld.de/data/doc/id_418/Pat-Vz.pdf" target="_blank">Eckpunkte für ein Patientenschutzgesetz</a> stellen auch Christoph Kranich (Verbraucherzentrale Hamburg) und der Rechtsanwalt Marcus Lindemann vor. Die vorliegende sog. <a href="http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/gesundheit/PatientenrechteInDeutschland.pdf" target="_blank">Patientencharta</a> (&#8220;Patientenrechte in Deutschland, pdf&#8221;) hat keinen verbindlichen Charakter.</p>
<p>Die Arbeit „<a href="http://web.archive.org/web/20030619162505/www.bundestag.de/gremien/medi/medi_gut_fis.pdf" target="_blank">Ansätze für eine Stärkung der Patientenrechte im deutschen Recht –Bestandsaufnahme und Handlungsperspektiven</a>“, erstellt im Auftrag der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages durch Prof. Dr. Gerfried Fischer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht u.a., hat mit Stand März 2002 keine Empfehlung für die Notwendigkeit eines solchen Patientenschutzgesetzes, wie es in zahlreichen anderen Ländern längst üblich ist, abgegeben.</p>
<p>Ein eigenes Gesetzeswerk Patientenrecht ist hilfreich, um Patientenrechte transparent zusammenzufassen. Wichtiger noch bleiben aber juristische Inhalte, die PatientInnen absichern, damit etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler  juristisch im Interesse von Patientinnen und Patienten verfolgt werden können. Seit dem 16.01.2012 liegt ein gemeinsamer <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_Gesetz_zur_Verbesserung_der_Rechte_von_Patientinnen_und_Patienten.pdf" target="_blank">Referentenwurf  für ein Patientenrechtegesetz</a> (pdf) aus dem Bundesjustizministerium und dem Bundesgesundheitsministerium vor. Weitere aktuelle Informationen werden in dem <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Grundlagenpapier_Patientenrechte.pdf" target="_blank">Grundlagenpapier Patientenrechte in Deutschland</a> (pdf) von den beiden Ministerien zusammengefasst. Der neue Entwurf wurde allerdings bereits als &#8220;Trostpflaster&#8221; bezeichnet und die Beweislastumkehr, die nur bei schweren Behandlungsfehlern die Last der Beweisführung bei ÄrztInnen verortet, wurde als unzureichend eingestuft. [1]</p>
<p>Die Patientencharta hat die juristische Lage von PatientInnen bei Medizinschäden nicht verbessert. Auch die Patientenbeauftragten bei Bund und Ländern können die individuellen Rechte der einzelnen Patientin nicht juristisch stärken. Rechte für einzelne PatientInnen lassen sich nur aus einem Gesetz ableiten.</p>
<p>In der Vergangenheit wurde im Zusammenhang mit Patientenrechten verwiesen auf das „Richterrecht“ und die Arbeit der „Schiedsstellen“, die bei medizinjuristischen Problemen jedoch tendenziell eher dazu neigten, Interessen von ÄrztInnen zuerst zu sehen. Aus der Erfahrung von Frauen mit Brustkrebs wissen wir, dass es einen sehr langen Atem braucht, um juristische Ansprüche durchzusetzen, wenn im Zusammenhang mit Brustkrebs etwas schiefgegangen ist. Die Liste der möglichen Probleme in der Vergangenheit war lang.</p>
<ul>
<li>Vom <a href="http://koalitionbrustkrebs.com/Pressemiteilungen/presse041202.htm" target="_blank">Essener &#8220;Brustkrebs-Skandal&#8221;</a> zu übersehenen Tumoren, über</li>
<li> mangelnde Aufklärung beim Vorliegen von Brustkrebsvorstufen und</li>
<li>sehr problematische Fälle beim Einsatz von Silikon in die Brust bei gesunden Frauen</li>
<li>bis über Probleme bei der Therapie in den unterschiedlichen Stadien der Erkrankung</li>
</ul>
<p>sind unzählige Erfahrungsberichte in den vergangenen Jahren bis zu uns durchgedrungen. Sicher hat auch die Ermangelung einer hoch spezialisierten Brustkrebsmedizin und das Fehlen eines qualitätsgesicherten Programms zur Früherkennung von Brustkrebs bis in die jüngere Vergangenheit Medizinschäden und juristische Probleme begünstigt. Doch die heutige Form der Ökonomisierung und Marktorientierung der Brustkrebsmedizin birgt bei der jetzt stärker zentralisierten Versorgung bereits neue Probleme.</p>
<p>So kann es nicht bleiben. Ein PatientInnenrechtegesetz muss die Situation von PatientInnen in Deutschland wirksam verbessern, damit sie dann Recht bekommen, wenn sie im Recht sind. Initiativen und Petitionen an den Deutschen Bundestag, z.B. durch die &#8220;Bundesarbeitsgemeinschaft der Medizingeschädigten&#8221;, haben bisher allerdings wenig bewegt, obwohl der Petitionsausschuss sich einig war, dass ein solches PatientInnenschutzgesetz geschaffen werden soll (siehe z.B. Berichterstattung:<br />
<a href="http://web.archive.org/web/20040907103657/http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012072a.html" target="_blank">http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012072a.html</a> und<br />
<a href="http://web.archive.org/web/20030502202541/http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0030003.html" target="_blank">http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0030003.html</a>)</p>
<p>Bei Positionen, die zum Patientenrechtegesetz eingenommen werden, ob nun aus Politik, Wirtschaft, Medizin oder Medien, überall  stehen Interessen im Hintergrund. Nur jeder, der selbst Patient ist, möchte sich im Falle eines Falles auf die notwendige gesetzliche Rechtsstellung verlassen.</p>
<h3>Quellenangabe</h3>
<p>1. <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/kritik-an-geplantem-patientenrechte-gesetz-opposition-stichelt-gegen-trostpflaster-fuer-patienten-1.1258749" target="_blank">Kritik an geplantem Patientenrechte-Gesetz: Opposition stichelt gegen &#8220;Trostpflaster&#8221; für Patienten</a>, Thomas Öchsner, Süddeutsche Zeitung, 16.01.2012</p>
<p>erstellt 27.12.2007, Aktualisierung: 21.01.2012</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Nicht Sterbehilfe soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu moderner Palliativmedizin (Zur Position der Bundesärztekammer, D 2010)</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Jul 2010 06:22:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
				<category><![CDATA[juristisches]]></category>
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		<category><![CDATA[Sterbebegleitung]]></category>
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		<description><![CDATA[Druck &#124; Download PDF&#8220;Die Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids kann leicht dazu führen, dass sich Menschen um ärztliche Hilfe beim Suizid bemühen, die sich als Belastung für Familie und Gesellschaft fühlen.&#8221; 62% der Ärzte haben im Jahr 2009 in einer repräsentativen Umfrage zugegeben, dass sie eine Legalisierung des &#8220;ärztlich begleiteten Suizids&#8221; ablehnen, unter den niedergelassenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:right; margin: 0px 0px 0px 0px;" ><a href="http://www.bcaction.de/ethics/sterbehilfe_baek/?pfstyle=wp" style="text-decoration: none; outline: none; color: #197ca6;"><img class="printfriendly" src="http://www.bcaction.de/images/pdf.gif" /><span class="printfriendly" style="font-size:12px; margin-left:3px;  color: #197ca6;">Druck | Download PDF</span></a></div><p>&#8220;Die Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids kann leicht dazu führen, dass sich Menschen um ärztliche Hilfe beim Suizid bemühen, die sich als Belastung für Familie und Gesellschaft fühlen.&#8221;</p>
<p>62% der Ärzte haben im Jahr 2009 in einer repräsentativen Umfrage zugegeben, dass sie eine Legalisierung des &#8220;ärztlich begleiteten Suizids&#8221; ablehnen, unter den niedergelassenen Ärzten waren dies 60%, bei den befragten Krankenhausärzten 65%.  Erschreckend sind Zahlen, die aus der Befragung in der Bevölkerung vorgelegt wurden, 58% der Befragten sprächen sich für aktive Sterbehilfe aus. Dies lehnen jedoch 78% der ÄrztInnen in dieser Umfrage ab. ÄrztInnen aus der Palliativmedizin nehmen allerdings eine kritischere Haltung ein. Nur 3% sprachen sich hier für die aktive Sterbehilfe aus.</p>
<p>Der aktuelle Stand der Palliativmedizin in Deutschland ist problematisch und nicht abgesichert, wie wir in verschiedenen Frauenprojekten zu Brustkrebs in der Begleitung von schwerst erkrankten Patientinnen sehen konnten.  Auch die soziale Problematik spitzt sich häufig dramatisch zu, ohne dass begleitende Hilfen diese Frauen wirksam absicherten. Im Verschiebebahnhof verschiedener Versicherungen und Leistungsträger sind Situationen auch von größter sozialer Not in schwierigsten Lebenssituationen für sozial Schwächere vorprogrammiert.</p>
<p>79% der ÄrztInnen möchten den Ausbau der Palliativmedizin und 73% der ÄrztInnen geben an, dass die Kapazitäten in der Palliativmedizin unzureichend sind.</p>
<p>In einer Pressemeldung der Bundesärztekammer vom heutigen 17. Juli 2010 sagt Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer <em>&#8220;Nicht Sterbehilfe soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu einer modernen palliativmedizinischen Behandlung, die todkranken Menschen ein möglichst schmerz- und beschwerdefreies Leben ermöglicht. Ärztliche Aufgabe ist und bleibt es, Sterbenden beizustehen&#8221;</em> zu der von der BÄK in Auftrag gegebenen Befragung, bei der sich rund 80 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen haben.</p>
<h3>Weiterlesen:</h3>
<p>Pressemeldung der BÄK: <a href="http://www.presseportal.de/pm/9062/1649865/bundesaerztekammer" target="_blank">&gt;&gt;&gt; Ärzte-Umfrage: Nicht Sterbehilfe soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu moderner Palliativmedizin</a> (im Presseportal ots v. 17.07.2010)</p>
<p>Präsentation der Befragungsergebnisse <a href="http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Sterbehilfe1.pdf" target="_blank">&gt;&gt;&gt; Übersicht als pdf zum Download</a></p>
<p><a href="http://www.bcaction.de/ethics/patientenverfuegungen/"><img class="size-thumbnail wp-image-123 alignleft" title="Information: &gt;&gt; Patientenverfügung - Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge" src="http://www.bcaction.de/ethics/wp-content/uploads/2010/01/Clipboard03-150x150.jpg" alt="Information: &gt;&gt; Patientenverfügung - Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge" width="150" height="150" /></a></p>
<p>Patientenverfügungen: <a href="http://www.bcaction.de/ethics/patientenverfuegungen/">Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge? </a>Patientenverfügungen <strong> </strong>sollen selbstbestimmtes Sterben ermöglichen.  Können die Papiere halten, was ihre Befürworter versprechen? Was bedeutet ihre vom Bundestag beschlossene, gesetzliche  Verbindlichkeit für Kranke, Ärzte, Pflegende, unsere Gesellschaft? Antworten, Denkanstöße, Tipps von BioSkop und Omega e.V. <a href="http://www.bcaction.de/ethics/patientenverfuegungen/">&gt;&gt;&gt; Hilfreiche  oder gefahrvolle Vorsorge?</a></p>
<p>Webseite Ehrenamtliche Sterbebegleitung: <a href="http://www.omega-ev.de/" target="_blank">&gt;&gt;&gt; Omega e.V.</a></p>
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		<title>Patientenverfügungen &#8211; Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge?</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Jan 2010 14:05:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
				<category><![CDATA[juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientinnenrechte]]></category>
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		<description><![CDATA[Druck &#124; Download PDFDie Vereine Omega &#8211; Leben mit dem Sterben e.V. und BioSkop -  Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V. haben eine hilfreiche Information zu Patientenverfügungen herausgegeben. Beide Organisationen befassen sich sensibel und mit großer Kompetenz mit Grenzbereichen des Lebens. Im Einleitungstext heißt es: &#8220;Patientenverfügungen sollen selbstbestimmtes und würdiges Sterben ermöglichen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:right; margin: 0px 0px 0px 0px;" ><a href="http://www.bcaction.de/ethics/patientenverfuegungen/?pfstyle=wp" style="text-decoration: none; outline: none; color: #197ca6;"><img class="printfriendly" src="http://www.bcaction.de/images/pdf.gif" /><span class="printfriendly" style="font-size:12px; margin-left:3px;  color: #197ca6;">Druck | Download PDF</span></a></div><div id="attachment_123" class="wp-caption alignleft" style="width: 191px"><a href="http://www.bcaction.de/pdf/04ethik/omega_bioskop.pdf" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-123" title="Information: &gt;&gt; Patientenverfügung - Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge" src="http://www.bcaction.de/ethics/wp-content/uploads/2010/01/Clipboard03-181x300.jpg" alt="Information: &gt;&gt; Patientenverfügung - Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge" width="181" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Information: &gt;&gt; Patientenverfügung - Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge, Download bei Bioskop e.V.</p></div>
<p>Die Vereine <a href="http://www.omega-ev.de" target="_blank"><strong>Omega &#8211; Leben mit dem Sterben e.V.</strong></a> und <strong><a href="http://bioskop-forum.de" target="_blank">BioSkop -  Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V.</a> </strong>haben eine hilfreiche Information zu Patientenverfügungen herausgegeben.  Beide Organisationen befassen sich sensibel und mit großer Kompetenz mit Grenzbereichen des Lebens.  Im Einleitungstext heißt es:  &#8220;Patientenverfügungen sollen selbstbestimmtes und würdiges Sterben ermöglichen. Ärzte sollen sie befolgen und lebensnotwendige Therapien unterlassen. Vorausgesetzt, Erkrankte haben dies früher so aufgeschrieben und können nicht mehr für sich selbst sprechen – etwa bei Demenz, im Koma oder nach einem Schlaganfall.&#8221;  Die Auseinandersetzung mit Patientenverfügungen wird unter zwei zentralen Fragestellungen aufgenommen:</p>
<ul>
<li> Können Patientenverfügungen halten, was ihre Befürworter versprechen?</li>
</ul>
<ul>
<li>Was bedeutet ihre gesetzliche Verbindlichkeit für Kranke, Angehörige, Ärzte, Pflegende, unsere Gesellschaft?</li>
</ul>
<p>Behandlungsverzicht, rechtliche Sicherheit am Lebensende, Umgang mit der Situation der Hilflosigkeit werden kritisch hinterfragt, Versprechungen wie &#8220;das Lebensende selbst gestalten&#8221; auf den Prüfstand gestellt. Ebenfalls werden Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung betrachtet und es wird Perspektiven von ÄrztInnen und Pflegenden nachgegangen. So wird geschaut, ob für sie durch eine Patientenverfügung realistisch betrachtet eine &#8220;Entlastung im Alltag&#8221; gegeben ist, und die wichtige Schlüsselrolle von ÄrztInnen und Pflegenden wird hervorgehoben. Außerdem wird die Gesellschaft, in der wir leben, Vorstellungen von &#8220;Würde&#8221; und &#8220;Wünschen&#8221; nach Sterbehilfe mit ihren Versorgungsangeboten angesprochen und auch eine kleine Liste mit relevanten Literaturhinweisen ist angefügt.</p>
<h3>Weiterlesen</h3>
<p>zum Herunterladen: <a href="http://www.bioskop-forum.de/files/faltblatt_pv_web.pdf" target="_blank"> &gt;&gt; &gt; Patientenverfügungen &#8211; Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge?</a> bei Bioskop  e.V. und  <a href="http://www.omega-ev.de/downloads/Schreiben_Bundestag.pdf" target="_blank">&gt;&gt; Geplantes Gesetz zur rechtlich verbindlichen Patientenverfügung</a> (Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten) bei Omega e.V.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p><strong>OMEGA – Mit dem Sterben leben e.V</strong>., Telefon: (0209) 91 32 822, info@omega-ev.de, Dickampstraße 12, 45879 Gelsenkirchen, <a href="http://www.omega-ev.de" target="_blank">www.omega-ev.de</a> <strong>BioSkop e.V.</strong>, Telefon: (0201) 53 66 706, info@bioskop-forum.de, Bochumer Landstraße 144a, 45276 Essen, <a href="http://www.bioskop-forum.de" target="_blank">www.bioskop-forum.de</a> Weitere Berichte zur <a href="http://www.bioskop-forum.de/bioskop-themen/leben-machen-und-sterben-lassen/patientenverfuegungen.html" target="_blank">&gt;&gt;  Patientenverfügung bei BioSkop</a></p>
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		<title>Sterbehilfe &#124; Übersicht</title>
		<link>http://www.bcaction.de/ethics/sterbehilfe-uebersicht/</link>
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		<pubDate>Sat, 27 Dec 2008 17:25:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
				<category><![CDATA[geschichte]]></category>
		<category><![CDATA[juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbebegleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe-Debatte]]></category>

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		<description><![CDATA[Druck &#124; Download PDFText: s. einzelne Autorinnen Einige europäische Länder haben sie bereits, bei uns darf sie nicht wieder eingeführt werden: von Euthanasie ist die Rede. Mediale Kampagnen versuchen zurzeit wieder verstärkt, den Boden für angeblich notwendige neue gesetzliche Regelungen zu bereiten, die aktive Sterbehilfe wieder freigeben. Wir meinen, gerade in unserem Land muss der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:right; margin: 0px 0px 0px 0px;" ><a href="http://www.bcaction.de/ethics/sterbehilfe-uebersicht/?pfstyle=wp" style="text-decoration: none; outline: none; color: #197ca6;"><img class="printfriendly" src="http://www.bcaction.de/images/pdf.gif" /><span class="printfriendly" style="font-size:12px; margin-left:3px;  color: #197ca6;">Druck | Download PDF</span></a></div><p><em><span><span>Text: s. einzelne           Autorinnen</span></span></em></p>
<p>Einige europäische Länder haben sie bereits, bei uns darf sie         nicht wieder eingeführt werden: von Euthanasie ist die Rede. Mediale         Kampagnen versuchen zurzeit wieder verstärkt, den Boden für angeblich notwendige         neue gesetzliche Regelungen zu bereiten, die aktive Sterbehilfe wieder         freigeben. Wir meinen,   gerade in unserem Land muss der Schutz des Lebens weiter uneingeschränkte   Priorität haben.</p>
<p>Deswegen unterstützen wir den Appell an den Deutschen Bundestag<br />
<strong><img src="../../images/rechtshellbau.jpg" alt="" width="9" height="9" /> <a href="http://www.bioskop-forum.de/appell/appell_toetungsverbot.html" target="_blank">Das   gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden!</a> </strong><br />
initiiert von BioSkop / Erika Feyerabend zusammen mit der Interessengemeinschaft   Kritische Bioethik.</p>
<h2>Mehr Info:</h2>
<p><a href="../../wordpress/?p=1784" target="_blank">Info           zur Sterbehilfedebatte bei uns im infoblog! </a></p>
<p><a href="../../04ethik/04_sterbehilfe_sather.htm">&#8220;Ärzte             &#8211; Im Einsatz verschollen&#8221; von Jeanne Sather. </a>Eine Übersetzung             von Beate Schmidt</p>
<p>Literaturhinweis:                 Stephan Sahm: <a href="http://www.campus-verlag.de/isbn/9783593381794/act/leseprobe" target="_blank">Sterbebegleitung                 und Patientenverfügung. Kultur der Medizin Bd. 21</a>, Campus,                 ISBN 978-3-593-38179-4 (Link zum Verlag)</p>
<p>Tagungsdokumentation: <a href="http://bioskop-forum.de.domain.netcoop.nl/dokumentationen/ungeregelter-Tod/u-tod_start.htm" target="_blank">(Un)geregelter     Tod. Über &#8220;Sterbewünsche&#8221; und &#8220;Sterbehilfe&#8221; im     Schatten der Gesundheitsökonomie</a> (Essen, 22. und 23. September 2006,     Link zu BioSkop)</p>
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		<title>Patientinnenvertretung &amp; Patientinnenbeteiligung (Partizipation)</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Dec 2006 13:37:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Druck &#124; Download PDF Die Gesundheitsminister des Europarates forderten 1996 in Warschau: „Patientenvertreter müssen als gleichberechtigte Partner ein kollektives und paritätisches Mitbestimmungsrecht im Sinne eines trilateralen Sozialpaktes erhalten.&#8221; Im Dezember 2003 trat in Deutschland die Patientenbeteiligungsverordnung, die die Mitberatungs- und Antragsrechte der PatientInnenvertretungen im Gemeinsamen Bundesausschuss regelt, in Kraft. Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:right; margin: 0px 0px 0px 0px;" ><a href="http://www.bcaction.de/ethics/patientinnenvertretung/?pfstyle=wp" style="text-decoration: none; outline: none; color: #197ca6;"><img class="printfriendly" src="http://www.bcaction.de/images/pdf.gif" /><span class="printfriendly" style="font-size:12px; margin-left:3px;  color: #197ca6;">Druck | Download PDF</span></a></div><div>
<p>Die Gesundheitsminister des Europarates forderten 1996 in Warschau: „Patientenvertreter           müssen als gleichberechtigte Partner ein kollektives und paritätisches           Mitbestimmungsrecht im Sinne eines trilateralen Sozialpaktes erhalten.&#8221; Im           Dezember 2003 trat in Deutschland die <span><span style="color: #626262;"><img src="../../images/rechtshellbau.jpg" alt="" width="9" height="9" /></span></span> <a href="http://www.g-ba.de/downloads/17-98-2222/2003-12-23-PatbeteiligungsV.pdf" target="_blank">Patientenbeteiligungsverordnung</a>,           die die Mitberatungs- und Antragsrechte der PatientInnenvertretungen           im Gemeinsamen Bundesausschuss regelt, in Kraft. Das Sozialgesetzbuch           der Bundesrepublik Deutschland hat mit dem<span><span style="color: #626262;"> </span></span><a href="http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0514006" target="_blank">§ 140f           SGB V </a> in der Fassung vom 21. Juli 2004 die Beteiligung von Interessenvertretungen           der Patientinnen und Patienten ebenfalls gesetzlich geregelt.</p>
<p>PatientInnenorganisationen haben damit im Gesundheitswesen nicht nur neue Rechte, die gut strukturierte und legitmierte, unabhängige PatientInnenorganisationen in der Wahrnehmung von PatientInneninteressen erfordern, sondern sie sind damit in Bezug auf die Entscheidungen, die die medizinische Versorgung von PatientInnen direkt betreffen, mit in die Pflicht genommen.</p>
<p>PatientInnenvertreter haben in den Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene kein Stimmrecht. PatientInnenvertreterInnen auf Bundesebene sind nicht transparent. Es gibt aber bihser offiziell weder eine Transparenz darüber, wer genau die <a href="http://www.g-ba.de/institution/sys/faq/55/" target="_blank">PatientInnenvertretung im G-BA</a> wahrnimmt, noch welche konkreten Interessen diese PatientenvertreterInnen einbringen. Das ist einerseits unverständlich und andererseits verbesserungsfähig. Anders sieht die Situation auf Landesebene aus. Dort werden Patientenvertreter auch in öffentlich zugänglichen Listen aufgeführt.</p>
<p>Für Verbraucherinnen und Bürgerinnen,           die dieses Gesundheitssystem über die Kassen, Medizin und Gesundheitspolitik           mit Steuern, Versicherungen und Zuzahlungen finanzieren, ist eine Weiterentwicklung           der PatientInnenbeteiligung also notwendig, um langfristig eine echte           (demokratische und transparente) „Beteiligung“im Sinne           der Verordnung zu erreichen.</p>
<p>Die direkte Beteiligung von PatientInnenvertreterinnen durch weitere strukturell   geregelte Mitbestimmungsmöglichkeiten an allen gesundheitspolitisch relevanten   Entscheidungen im Kontext von Forschung, Prävention, Früherkennung,   Diagnostik und Behandlung von Brusterkrankungen ist darüber hinaus auch   in der Politik und bei Kostenträgern und Leistungsanbietern in der stationären   und ambulanten Versorgung direkt notwendig .</p>
<p>Die direkte Beteiligung von PatientInnenvertreterinnen in Studien- und Ethikkommissionen,   die über Zielsetzung und Durchführung klinischer Studien (beispielsweise   für neue Krebsmedikamente, Operationstechniken und Therapieverfahren)   entscheiden, ist ebenfalls sehr defizitär in Deutschland.</p>
<p>Die Interessenvertretung von Frauen mit Brustkrebs wäre auch direkt bei   Versorgungsämtern im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung, bei Krankenkassen   im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung und bei Leistungsanbietern   der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung im Zusammenhang   mit „bedarfsgerechten“medizinischen Leistungen erforderlich.</p>
<p>Ebenso ist es notwendig und sinnvoll, Industriekonzerne und Hersteller, die   z.B. Hilfsmittel, Medizingeräte oder Medikamente für Frauen mit Brustkrebs   entwickeln und vermarkten, über die genauen Interessen von Patientinnen   umfassend zu informieren. Besonderes Augenmerk und schwierige Aufgabe im Interesse   von Patientinnen wird hier zum Beispiel der Verbraucherinnenschutz für   eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung sein, um übermäßige   Profitinteressen an lebensbedrohlich an Brustkrebs erkrankten Frauen durch überhöhte   Medikamentenpreise zu bekämpfen.</p>
<p>Für die Umsetzung dieser wichtigen Forderungen im Zusammenhang mit einer   umfassenden Interessenvertretung und Mitbestimmung im Gesundheitswesen bräuchten   Frauen mit Brustkrebs eine starke und legitimierte, unabhängige und qualifizierte   Patientinnenvertretung.</p>
<p>(Überarbeitung folgt, Stand 2007)</p></div>
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